Das Schweizer Fernsehen und der "Tages-Anzeiger" sind sich uneins darüber, ob es erlaubt war, einen Beitrag über die Boni-Auszahlungen bei der UBS auf tagesanzeiger.ch mit einem SF-Video anzureichern. Laut NZZ stellt sich die Frage, ob tagesanzeiger.ch damit die Urheberrechte verletze, oder ob die Website bloss Gebrauch vom Zitatrecht macht.
Bei SF will man eine solche Übernahme eines Videobeitrages nicht akzeptieren, wie Unternehmensprecher Urs Durrer gegenüber der NZZ erklärt. Es sei allgemein ein Trend zur unerlaubten Übernahme von SF-Material erkennbar. Teilweise würden von Websites ganze Sendungen ohne Rückfrage übernommen.
Bei tagesanzeiger.ch ist man sich keiner Schuld bewusst. Chefredaktor Peter Wälty verweist gegenüber der NZZ auf das Zitatrecht, wonach kurze Ausschnitte aus Presseartikeln sowie aus Radio- und Fernsehberichten übernommen werden dürfen.
SF stellt die selber produzierten Beiträge nicht nur zur Ansicht auf die Sender-Website, sondern bietet den Usern auch die Möglichkeit, den Beitrag in die eigene Homepage einzubinden. Dies auf die gleiche Weise, wie das mit einem Youtube-Film möglich ist. Allerdings knüpft das Fernsehen die Verwendung an Bedingungen. Das Material darf nur für nichtkommerzielle Zwecke, unverändert und in werbefreiem Umfeld verwendet werden.

So hat tagesanzeiger.ch den SF-Beitrag eingebunden.

