19.01.2006

OSZE

Untersuchungen gegen SoBli bemängelt

Einschränkung der Medienfreiheit kritisiert.

Die OSZE kritisiert die Schweiz, weil ihre Justiz in der "CIA-Affäre" Ermittlungen gegen den "SonntagsBlick" aufgenommen hat. Der Beauftragte für Medienfreiheit verlangt, dass Schweizer Medien wegen der Publikation von Geheimdokumenten nicht belangt werden.

In einem Brief an die Bundesräte Christoph Blocher und Samuel Schmid schreibt der OSZE-Beauftragte Mikols Haraszti, dass die Schweiz im Strafgesetzbuch eine Lücke schliessen müsse.

Medien sollten nicht dafür bestraft werden, weil sie als vertraulich klassierte Informationen enthüllten, hat Haraszti in seinem Brief laut einer Mitteilung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom Donnerstag geschrieben. Dies gelte auch für militärische Geheimnisse.

Geheimhaltung nicht Aufgabe der Medien

Die Geheimhaltung sei Aufgabe der Behörden, nicht der Medien. Deshalb müssten bei Informationslecks einzig die Informanten bei den Behörden dafür verantwortlich gemacht werden und nicht die Medien, die die Information veröffentlicht hätten.

Das Strafgesetz solle künftig "in Einklang mit modernen Konzepten des der Geheimhaltung übergeordneten öffentlichen Interesses stehen", fordert Haraszti. Der Schutz der Regierung und das Recht der Öffentlichkeit auf Information sollten ausgeglichen sein.

Er habe von Blocher und Schmid verlangt, alles in ihrer Macht stehende zu tun, damit die "Verfolgung der Medien im Fall des SonntagsBlicks" begrenzt werde.

Der Sprecher von Bundesrat Blochers Justizdepartement (EJPD), Livio Zanolari, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, dass das Schreiben Harasztis eingetroffen sei. Es sei in Form eines Faxes via das Aussenministerium (EDA) eingetroffen. Der Zürcher "Tagesanzeiger" hatte zuvor von dem Schreiben berichtet.


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