03.09.2009

SF

Unzulässige Bewerbung der "Fussball-Challenge 08"

Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der SRG ab.

Die SRG hat laut Bundesverwaltungsgericht bei der Lancierung des Online-Spiels "Fussball-Challenge 08" unzulässige Werbung betrieben. Offen bleibt, ob das Schweizer Fernsehen auf seiner Homepage einen Link zum Download zu solchen Games setzen darf. Die SRG hatte Mitte April 2008 in der Sendung "Sport aktuell" auf SF2 das Online-Spiel "Fussball-Challenge 08" (FC:08) vorgestellt, das von Swisslos gesponsert wurde. Der Moderator Jann Billeter machte in der Sendung gleich selbst einen Test und wies auf die Suchtgefahr des Spiels hin.

Später informierte Billeter über die tollen Preise und die Möglichkeit zum Download des Spiels auf der Homepage des Schweizer Fernsehens, das die Nutzungsrechte an dem Computerspiel im Hinblick auf die EURO 08 von einer österreichischen Firma erworben hatte. Auf der Homepage des Schweizer Fernsehens wurde das Spiel ebenfalls präsentiert. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) stellte im vergangenen Januar fest, dass die SRG mit der Anpreisung in "Sport aktuell" und auf ihrer Homepage unzulässige Werbung für ihr Angebot der FC:08 betrieben habe.

Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde der SRG abgewiesen. Offen kann laut dem Urteil bleiben, ob die SRG für Spiele wie FC:08 oder das im Winter angebotene "Ski Challenge" auf ihrer Homepage einen Link zum Download setzen darf. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. (sda)


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