Gemäss der Mediengewerkschaft comedia erhalten in diesen Tagen die freien Mitarbeitenden der Südostschweiz Mediengruppe einen Brief, der sie auffordert, eine Urheber-Regelung zu unterzeichnen. comedia warnt in aller Form davor, "handelt es sich doch um die bisher umfassendste und kaltschnäuzigste Forderung, die bisher ein Schweizer Verlag punkto Urheberrecht bei seinen Freien eingefordert hat", so die Mediengewerkschaft in einer Mitteilung.
Die Südostschweiz Mediengruppe wolle Beiträge, die sie für die einmalige Nutzung erworben habe, nicht nur weiterverkaufen können. Bilder, Artikel, Radio- und TV-Beiträge sollen auch verändert, gekürzt oder verlängert werden dürfen. Freie würden aber keinen Rappen zusätzlich erhalten.
Bei der Südostschweiz Mediengruppe sieht man die Sache etwas anders. "Unsere Urheberrechtsregelung wurde auf der Basis jener Regelungen erarbeitet, die auch bei anderen Verlagen gelten", so Andrea Masüger, Direktor der Südostschweiz Presse AG zu "persoenlich.com". Die Regelungen entsprächen der bisherigen Praxis bei festangestellten Mitarbeitern.
Wie heute allgemein üblich, erfolge keine weitere Abgeltung für Beiträge, die innerhalb des "Südostschweiz"-Zeitungsverbundes erscheinen. Darüber hinausgehende Weiterverwertungen könnten nur mit dem Einverständnis des Verfassers und mit zusätzlicher Abgeltung vorgenommen werden.

