Die ab März verlangten Urheberrechtsabgaben auf iPod und anderen mp3-Playern ist für den Konsumentenschutz illegal. Im Gesetz stehe einzig, dass die Abgabe auf Leerträgern erhoben werde. Bereits der Ständerat habe eine Geräteabgabe abgelehnt. Die Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten hatte am 24. Januar entschieden, dass Importeure und Hersteller dieser Geräte mit integriertem digitalem Speicher Urhebergebühren erheben müssen.
Gleichzeitig hatte sie beschlossen, die Konsumentenverbände von den Verhandlungen auszuschliessen, da sie keine massgebenden Nutzerverbände seien, wie die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) am Mittwoch mitteilte. Das lässt sich die SKS nun nicht gefallen und wehrt sich in einem Brief an Justizminister Christoph Blocher gegen die beiden Entscheide. Ein Ausschluss der Konsumentenverbände sei "unsinnig", denn am Ende zahle der Konsument die Zeche.

