14.05.2020

Fall Spiess-Hegglin

Urteil ist eine «richterliche Perversion»

Vergangene Woche hat das Zuger Kantonsgericht eine Publikation der Journalistin Michèle Binswanger über den Fall Spiess-Hegglin verboten. Das sei der «dreisteste Angriff auf die Pressefreiheit seit langem», schreibt Kurt W. Zimmermann.
Fall Spiess-Hegglin: Urteil ist eine «richterliche Perversion»
Die ehemalige Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin im Januar 2015 vor dem Zuger Regierungsgebäude. (Bild: Keystone/Urs Flueeler)

Das Kantonsgericht Zug hat der Tages-Anzeiger-Journalistin Michèle Binswanger untersagt, über die Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier von 2014 zu schreiben. Es hat ein entsprechendes Begehren der Zuger Ex-Grünen-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin gutgeheissen (persoenlich.com berichtete).

Medienjournalist Kurt W. Zimmermann schiesst in der aktuellen Ausgabe der Weltwoche scharf gegen das Urteil. Erstmals beschliesse ein Gericht, dass ein Journalist in einem gesamten Themenfeld der Zensur unterliege. Vergleichbares habe es nur im Zweiten Weltkrieg gegeben, als die Abteilung Presse und Funkspruch ganze Inhaltsbereiche abgeriegelt habe. Er fügt an: «Das Urteil ist eine richterliche Perversion. Die Verfügung aus Zug ist der dreisteste Angriff auf die Pressefreiheit seit langem.»

Dass Tamedia sich gegen das Urteil wehrt, ist für Zimmermann klar. «Kein freies Medienhaus lässt sich zum Schweigen verdonnern», schreibt er dazu.

Nebst der Medienkolumne von Kurt W. Zimmermann veröffentlicht die Weltwoche ein Porträt der Journalistin Michèle Binswanger. Autor Alex Baur schreibt darin, das Binswanger zu den den raren Journalisten gehöre, die sich von keiner Gruppe vereinnahmen lassen. Ob ihre Berichte «der Sache» nützen oder schaden, interessiere sie nicht. (wid)



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