22.04.2009

SRG

Urteil zur versteckten Kamera nach Strassburg weitergezogen

Beschwerde gegen Bundesgerichtsentscheid.

Die SRG gibt sich in Sachen versteckte Kamera/Versicherungsberatung noch nicht geschlagen. Das Medienunternehmen hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Beschwerde gegen das Bundesgerichtsurteil in Sachen eingereicht, wie der Newsletter SRG Inside berichtet. Bis ein Urteil vorliege, könne es mehrere Jahre gehen.

Der "Kassensturz" des Schweizer Fernsehens hatte mit versteckter Kamera dokumentiert, wie Versicherungsberater Kunden falsche Produkte aufschwatzen. Vor dem Bezirksgericht Dielsdorf wurden die beteiligten "Kassensturz"-Mitarbeiter freigesprochen, mit der Begründung, es habe ein öffentliches Interesse an der Schilderung des aufgedeckten Sachverhalts gegeben. Das Zürcher Obergericht und das Bundesgericht verneinten diesen Rechtfertigungsgrund.


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