Das Schiedsgericht der grafischen Industrie hat im Fall Tamedia/Facts eine Verletzung der gesamtarbeitsvertraglichen Friedenspflicht durch die Gewerkschaft comedia festgestellt. Der Entscheid ist nun rechtskräftig geworden.
Die Mediengewerkschaft Comedia hatte im August 2003 die Mitarbeitenden der Tamedia Akzidenz-Rollenoffset-Druckerei (ARO) zum Streik aufgerufen, um gegen den im Zusammenhang mit der vorgesehenen Schliessung der ARO von Tamedia angebotenen Sozialplan zu protestieren. Mit dem Streik sollte die Auslieferung des Nachrichtenmagazins Facts verhindert werden.
Tamedia war in der Folge gezwungen, auf andere Druckereien auszuweichen. Der Schweizerische Verband für visuelle Kommunikation VISCOM hat, als Vertreter von Tamedia, gegen Comedia geklagt. Das Schiedsgericht hält in seinem Urteil fest, dass der Streik vom 27. August 2003 bei der ARO in Zürich sowie die Streikposten bei der Druckerei Winterthur und bei der Ringier Print Zofingen AG gegen die im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vereinbarte absolute Friedenspflicht verstossen haben.

