13.09.2005

Presse TV

Verwaltungsbeschwerde gegen Bakom

Anfechtung von Aufsichtsentscheid.

Presse-TV wird gegen die Verfügung des BAKOM betreffend Verletzung der Werbe- und Sponsoringbestimmungen durch die Sendung "Gesundheit Sprechstunde“ eine Verwaltungsbeschwerde einlegen. Presse-TV hält den Entscheid des Bakom für unverhältnismässig und widerspricht dem Bundesamt in verschiedenen Punkten, wie einer Mitteilung zu entnehmen ist.

Die Konstruktion zwischen Gesundheit Sprechstunde und der FMH zur Finanzierung einer Fernsehsendung sei dem Bakom seit Jahren bekannt gewesen und zu keinem Zeitpunkt verheimlicht worden. Die Aufsichtsbehörde habe es in dieser Zeit nie für nötig gehalten, zu intervenieren.

Das Bundesamt habe erst 2004 ein Verfahren gegen „Gesundheit Sprechstunde“ eingeleitet, als es von einem Konkurrenz-Medienunternehmen von Ringier dazu aufgefordert worden sei. In der Folge sei die FMH-Konstruktion noch im selben Jahr aufgelöst worden. Alle Sponsoren würden inzwischen direkt aufgeführt, die verlangte Transparenz und der gesetzeskonforme Zustand seien damit längst hergestellt.

Die Auftritte des Schweizerischen Zentrums für Allergie, Haut und Asthma (aha) sowie der Lungenliga Schweiz in Sendungen von "Gesundheit Sprechstunde“ als "Schleichwerbung“ zu bezeichnen, sei bedenklich. Beide Institutionen seien gemeinnützig und für alle Zuschauer als Mitwirkende deutlich erkennbar. Das Bakom habe moniert, eine zusätzliche Kennzeichnung als Sponsor wäre nötig gewesen. Inzwischen würden dergleichen Auftritte gekennzeichnet.

Zum Vorwurf der Schleichwerbung für einzelne Medikamente ist gemäss Presse TV festzuhalten, dass es sich lediglich um drei Einzelfälle handle. Bei allen sei die Redaktion der Meinung, dass die Erwähnung journalistisch gerechtfertigt war, dass die Informationspflicht gegenüber den Zuschauern die Nennung nötig machte, und dass nicht die geringste Beeinflussung durch Sponsoren bestand.

Dem Vorwurf der Verletzung des Werbetrenngebotes durch Hinweise auf weiterführende Aktivitäten wie Gesundheitsschiff, Gesundheitswochen und Magazin Gesundheit Sprechstunde entgegnet Presse TV, dass Massnahmen, die zur Zuschauerbindung dienen und Hinweise auf eigene Programme und Begleitmaterialien, die in direktem Zusammenhang mit dem Programm stehen, erlaubt seien.

Das RTVV lasse einen grossen Ermessensspielraum zu. Diese Rechtsunsicherheit öffne der Willkür Tür und Tor. Es wäre laut Presse TV daher zu begrüssen, wenn begleitende Aktionen zu Fernsehsendungen klar definiert und bewertet würden. Dabei solle das Bakom den neuen Erscheinungsformen des Medienverbundes Rechnung tragen.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen