Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat im Jahr 2009 vier Beschwerden gutgeheissen. Sie richteten sich gegen die Sendungen "10 vor 10", "Rundschau" und "SF bi de Lüt" sowie eine Erotiksendung eines Privatsenders. Im Jahr 2009 gingen 16 neue Beschwerden ein, wie die UBI am Donnerstag mitteilte. Dies sind neun weniger als im Vorjahr. Beanstandet wurden mit einer Ausnahme ausschliesslich Sendungen der SRG SSR idée suisse. Am häufigsten beanstandet wurde das Nachrichtenmagazin "10 vor 10".
Die bemängelten Sendungen behandelten schwergewichtig gesundheitliche und gesundheitspolitische Fragen wie die Schweinegrippe, Insulin, Spätabtreibungen, Schleichwerbung für Tabakprodukte und den Einfluss der Pharmalobby. Bei den der UBI vorgelagerten Ombudsstellen gingen 2009 insgesamt 176 Beanstandungen ein. Damit wurden lediglich 9 Prozent der Fälle weitergezogen. Dies zeige, dass die Ombudsstellen eine wichtige Filterfunktion hätten, schreibt die UBI.
Über die vier gutgeheissenen Beschwerden hatte die UBI bereits im Verlauf des Jahres informiert. Die Beschwerde gegen die Sendung "SF bi de Lüt - Heimspiel" betraf den Umgang mit lebenden Fischen. Diese seien in der Unterhaltungssendung als Spielzeuge in einem Fangspiel instrumentalisiert worden, hält die UBI fest. Die Beschwerde gegen die "Rundschau" betraf einen Beitrag über ein Pflegekind. Die UBI kam zum Schluss, dieser habe das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt, weil sich das Publikum zum darin thematisierten Aufsichtsverfahren keine eigene Meinung habe bilden können. Das Bundesgericht stützte diesen Entscheid.
Ebenfalls eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots stellte die UBI im Zusammenhang mit einem "10 vor 10"-Beitrag zum Thema "Arbeitskräfte aus der EU" fest. Dem Publikum seien wesentliche Fakten falsch vermittelt worden, schreibt die UBI. Bei einer Erotiksendung von "Schweiz 5" sah die UBI den Tatbestand der Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit erfüllt. Die Beschwerdeinstanz setzt den betroffenen Veranstaltern jeweils eine Frist von 30 Tagen, um über die getroffenen Vorkehrungen gegen künftige Verletzungen der Programmrechtsbestimmungen zu unterrichten. Bei den oben genannten Fällen zeigt sich die UBI zufrieden mit den Massnahmen. Das Schweizer Fernsehen ergänzte unter anderem seine Leitlinien zum "Drehen mit Tieren". (sda)

