15.12.2005

KMU Manager

Von Presserat gerügt

PR-Texte ungenügend von redaktionellen Inhalten getrennt.

Der KMU-Manager hat die Richtlinien der Journalisten durch eine ungenügende optische Abgrenzung von PR-Texten von redaktionellen Inhalten verletzt. Dies hat der Schweizer Presserat befunden und eine Beschwerde gutgeheissen.

Der Redaktion des KMU Manager empfiehlt der Presserat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme "dringend", bezahlte PR-Texte begrifflich zu kennzeichnen. Anstelle des nicht allgemein bekannten Begriffs "Publireportage" sei eine klarere Bezeichnung wie "Inserat", "Anzeige" oder "Werbung" zu verwenden.

Die Beschwerde stammte vom Engeli & Partner Verlag, Herausgeber des KMU-Magazins. Die Leser des KMU-Manager seien ungenügend oder überhaupt nicht in der Lage, bezahlte und journalistisch bearbeitete Information zu unterscheiden.


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