22.02.2006

mp3-Player

Vorerst noch keine Urheberrechtsgebühren

Bundesgericht gewährt aufschiebende Wirkung.

Auf mp3-Playern und Harddisc-Recordern müssen vorerst noch keine Urheberrechtsabgaben bezahlt werden. Das Bundesgericht hat der Beschwerde des SWICO die aufschiebende Wirkung erteilt.

Die Urheberrechtsgebühren hätten ab Anfang März erhoben werden sollen. Der Schweizerische Wirtschaftsverband für Organisations-, Informations- und Kommunikationstechnik (SWICO) teilte am Mittwoch mit, er nehme mit grosser Genugtuung zur Kenntnis, dass dieser Termin nun aufgeschoben worden sei.

10 bis 30 Franken teuerer

Die Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten hatte am 24. Januar entschieden, das Importeure und Hersteller von Geräten mit integriertem digitalem Speicher Urheberrechtsgebühren zahlen müssen. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hatte anschliessend moniert, dass dafür keine Rechtsgrundlage bestehe.

Gemäss SKS würde ein mp3-Player um 10 bis 30 Franken verteuert, ein Videorecorder mit integrierter Festplatte um 90 Franken. Der Entscheid führe zudem dazu, dass Konsumenten für ein Lied mehrfach zur Kasse gebeten würden, nämlich beim Kauf online, beim Anhören und zuletzt beim Laden auf eine CD.


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