16.02.2010

"Blick"

Vorwurf der "publizistischen Plünderung einer Grabstätte" kassiert

Doppelte Rüge vom Presserat.

Der "Blick" hat die Privatsphäre der Beteiligten verletzt, als er über den Tod von Martin Suters Sohn berichtete. Dies hält der Presserat fest. Eine weitere Rüge erhält die Zeitung, weil sie Sexbilder einer Gemeindeangestellten abdruckte ("persoenlich.com" berichtete). In Suters Fall prangert er die "Plünderung einer Grabstätte" an.

"Drama um Star-Autor Suter: Sohn erstickt! Toni (3) verschluckte sich beim Essen" - mit dieser Schlagzeile berichtete der "Blick" am 2. September 2009 über den Tod des Adoptivsohns von Schriftsteller Martin Suter. Das Hauptbild auf der Frontseite war ein Foto des Kindes, das seine Eltern auf das Grab gestellt hatten. Der Presserat hat nun eine Beschwerde Suters gutgeheissen, wie er am Dienstag mitteilte. Der Autor sei zwar eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, doch Martin Suter habe seine Familie stets als geschützten Teil seiner Privatsphäre angesehen und nur wenig darüber mitgeteilt.

Der Presserat kritisiert den "Blick" insbesondere dafür, dass er das private Foto auf dem Grab reproduzierte und an die deutsche Zeitung "Bild" und deren Online-Ausgabe weiterverkaufte. Die Eltern des Kindes hatten erst nach der Beerdigung eine Todesanzeige aufgegeben, weil sie einen Medienrummel vermeiden wollten. Aufgrund dieser Anzeige hat der "Blick" das Grab gesucht und fotografiert. Der Presserat hält nun fest, eine Todesanzeige sei "keine Lizenz zur publizistischen Plünderung einer Grabstätte". (sda)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen