02.07.2020

Fall Spiess-Hegglin

Weltwoche publiziert Urteil gegen Philipp Gut

Die beiden Parteien haben sich in einem Schlichtungsverfahren geeinigt. Das Magazin von Roger Köppel muss zwei Eingeständnisse machen.
Fall Spiess-Hegglin: Weltwoche publiziert Urteil gegen Philipp Gut
Die ehemalige Grüne Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin im April 2019 vor dem Kantonsgericht in Zug. (Bild: Keystone/Urs Flüeler)

Im Streit zwischen der ehemaligen Grünen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und der Weltwoche von SVP-Nationalrat Roger Köppel kommt es zu einer Einigung. Wie die CH-Media-Zeitungen schreiben, haben sich die Parteien in einem Schlichtungsverfahren vor dem Stadtzürcher Friedensrichteramt darauf geeinigt, eine von Spiess-Hegglin eingereichte Zivilklage gegen das Magazin aus der Welt zu schaffen. Die Zeitungen berichtet dies basierend auf dem Protokoll der Verhandlung.

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Die Weltwoche muss Spiess-Hegglin in zwei Punkten entgegenkommen. Sie anerkennt, im September 2015 in einem Artikel die Persönlichkeitsrechte der damaligen Politikerin verletzt zu haben. Zudem muss sie eine Zusammenfassung des rechtskräftigen strafrechtlichen Urteils gegen Philipp Gut, damals stellvertretender Chefredaktor, publizieren. Dieser Text muss in der gedruckten Ausgabe prominent auf der Titelseite angekündigt werden. Dies geschah nun in der aktuellen Ausgabe vom Donnerstag. Auch in der Onlineausgabe wurde der Text publiziert.

Nach dem Zürcher Bezirksgericht hatte Mitte Juni 2019 auch das Zürcher Obergericht Philipp Gut wegen übler Nachrede schuldig gesprochen (persoenlich.com berichtete). Der Journalist hatte geschrieben, dass sich die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin die mutmassliche Schändung durch SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann nur ausgedacht habe, um einen Seitensprung zu vertuschen. (wid)



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