22.10.2009

"Blick"

Wichtige Informationen unterschlagen

Presserat heisst Beschwerde teilweise gut.

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde des Verwaltungsrats der Spitalverbunde des Kantons St. Gallen gegen den "Blick" teilweise gutgeheissen. In einem Bericht über das kantonale Spital Wil und ein krankes Mädchen wurden wichtige Informationen unterschlagen. Zum diesem Schluss kommt der Presserat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme.

Der "Blick" berichtete am 19. Februar unter dem Titel "Wir haben Angst, dass Alisha stirbt" von einem Bébé, das um sein Leben kämpfe, weil im Spital Wil eine Lungenentzündung für einen harmlosen Schnupfen gehalten worden sei. Die Spitalregion Fürstenland-Toggenburg reagierte noch am gleichen Tag mit einer Medienorientierung. Dort wurde gesagt, die Mitarbeitenden der Notfallstation Wil hätten die Eltern nicht nach Hause geschickt, sondern ihnen entgegen der "Blick"- Story geraten, sofort das Ostschweizer Kinderspital in St. Gallen zu kontaktieren.

Am 20. Februar setzte der "Blick" seine Berichterstattung in der Sache fort. Und dabei, so der Presserat, habe der "Blick" in unfairer Weise den Eindruck erweckt, dem von den Eltern erhobenen Vorwurf des Ärztepfuschs begegne das Spital Wil nicht mit ernsthaften Einwänden, sondern mit "haarsträubenden Ausreden".

Gestützt auf das Gebot, keine wichtigen Informationen zu unterschlagen, wäre die Zeitung jedoch verpflichtet gewesen, die Sichtweise des Spitals wenigstens gerafft und in fairer Weise wiederzugeben, schreibt der Presserat in seiner Stellungnahme. (sda)


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