13.05.2009

"Wir sind der festen Überzeugung, richtig gehandelt zu haben"

Die Verantwortlichen des "Kassensturz" müssen am Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht antraben. Grund: Das Konsumentenmagazin setzte für einen fragwürdigen Bericht über den Schönheitschirurgen Peter Meyer-Fürst eine versteckte Kamera ein. Das ist bereits das zweite Mal, dass ein Gericht über heimliche Aufnahmen der SF-Sendung befindet. Wird beim Konsumentenmagazin fahrlässig und nur für die Quote gearbeitet? "persoenlich.com" sprach mit Redaktionsleiter Wolfgang Wettstein ausführlich über den Fall Meyer-Fürst. Das Interview:
"Wir sind der festen Überzeugung, richtig gehandelt zu haben"

Herr Wettstein, erneut muss das Schweizer Fernsehen wegen einer fragwürdigen Berichterstattung vor Gericht antraben. Warum hat man den Beitrag über Meyer-Fürst ausgestrahlt?

Wir haben nicht nur über Meyer-Fürst berichtet, sondern neun Schönheitschirurgen mit der versteckten Kamera besucht, denn das öffentliche Interesse an Schönheitsoperationen ist gross, das Geschäft mit der Schönheitschirurgie boomt. Immer mehr Ärzte, auch ohne entsprechende Ausbildung, haben diesen lukrativen Markt entdeckt. In ganzseitigen Inseraten werben sie für kosmetische Eingriffe, ein Millionengeschäft. Kassensturz hat von Fachärzten und von der Patientenorganisation gehört, dass viele Schönheitschirurgen schlechte Arbeit leisten. Aus diesen Gründen haben wir entschieden, darüber zu berichten.

Warum hat Kassensturz auch Meyer-Fürst ausgesucht?

Wir haben unter anderen auch Peter Meyer-Fürst ausgewählt, weil er ein prominenter Schönheitschirurg ist, der ohne Facharzttitel arbeitet. Er selbst nennt sich einen Promi. An High-Society-Partys wirbt er um neue Kundinnen. Wir wollten zeigen, wie er arbeitet, weil wir seit Jahren immer wieder Hinweise erhalten, dass Frauen mit seiner Arbeit unzufrieden sind oder er sie schlecht behandelt hat. Er praktiziert an bester Adresse in Zürich und versprach auf seiner Homepage das Blaue vom Himmel.

Die versteckten Aufnahmen beweisen im Prinzip überhaupt nichts. Waren diese wirklich nötig?

Ja, denn nur mit den Aufnahmen der versteckten Kamera können wir beweisen, dass die Vorwürfe vieler Patientinnen an Meyer-Fürst nicht aus der Luft gegriffen waren. Wir konnten zeigen, dass Peter Meyer-Fürst bereit ist, selbst einer Jugendlichen mit makellosem Körper die Brüste zu vergrössern. Er hat ungenügend über die Risiken aufgeklärt und die Gefahren einer Operation heruntergespielt. Er hat sich selbst in den höchsten Tönen gerühmt und dabei verschwiegen, dass bei ihm schon etliche Operationen misslungen sind. Bereits nach 20 Minuten hat er eine Operationsvollmacht zur Unterschrift vorgelegt. Er hat Vorher-Nachher-Bilder von Patientinnen gezeigt, die nicht anonymisiert sind. Das alles können wir mit den versteckt gedrehten Aufnahmen belegen. Ohne versteckte Kamera hätten wir einen Beweisnotstand gehabt. Meyer-Fürst hätte alles abstreiten können.

Es ist nicht das erste Mal, dass das Schweizer Fernsehen über den Arzt Meyer-Fürst berichtete, um einen Missstand aufzudecken.

Das ist richtig. Bereits 1993 berichteten wir über Meyer-Fürst. Viele Operationen, die er bei Frauen durchführte, gingen schlicht schief. Meyer-Fürst ist in der Branche als schwarzes Schaf bekannt. Über keinen anderen Arzt haben sich beim Kassensturz so viele Patientinnen beklagt wie über Meyer-Fürst: Er habe sie schlecht behandelt, die Risiken einer Operation herunter gespielt und sie verunstaltet. Seit Jahren hören wir immer wieder diese Geschichten. Damals schaffte es Herr Meyer-Fürst jedoch, eine superprovisorische Verfügung zu erwirken, die das Zeigen und Nennen seiner Person verhinderte. Das Schweizer Fernsehen einigte sich dann in einem Vergleich, nicht mehr über ihn zu berichten, sofern nicht neue Vorwürfe bekannt würden.

Man wird den Eindruck nicht los, dass man mit dem umstrittenen Promi-Arzt bewusst auf Quotenfang gehen wollte.

Nein, aber von allen Schönheitschirurgen, die wir besucht haben, hat Meyer-Fürst am schlechtesten gearbeitet. Die einzige Möglichkeit, dies dem Zuschauer vor Augen zu führen und zu zeigen, wie Meyer-Fürst seine Patientin behandelt hat, war, diese Bilder auszustrahlen. Wir wollten unseren Zuschauern zeigen, was wirklich passiert ist. Kommt der Warneffekt dazu: Die Zuschauer sollen wissen, wie der Chirurg heisst, dessen Arbeit in vielen Punkten fragwürdig ist. Mit der Namensnennung wollten wir auch verhindern, dass unbescholtene Schönheitschirurgen verdächtigt werden.

Pickte man sich eigentlich irgendwelche Ärzte heraus, oder hatte die Auswahl System?

Wir haben solche mit und ohne Facharzttitel aufgesucht, die in verschiedenen Regionen arbeiten. Vor allem aber jene, die mit aggressiver Werbung in den Medien präsent sind. Herr Meyer Fürst wirbt auf seiner Homepage. Er ist ein bekannter Chirurg, der immer wieder im medialen Rampenlicht steht. Das Ziel war es aufzuzeigen, was mit einer 19-jährigen Frau passiert, die einen makellosen Körper hat. Ein Arzt müsste den Eingriff bei einer solchen Person verweigern. Es ist immerhin eine Operation mit Risiken. Es geht um die Gesundheit eines Menschen. Von den neuen Ärzten, die wir besuchten, hätten acht einen Eingriff gemacht. Das ist an sich schon ein Skandal.

Im ersten Beitrag im Dezember standen acht Ärzte im Rampenlicht. Zwei Monate später berichtet der Kassensturz aber über Herr Meyer-Fürst allein. Warum?

Ursprünglich wollten wir auch über Meyer-Fürst am 19. Dezember berichten. Zusammen mit den anderen Ärzten. Doch Meyer-Fürst hat unsere Fragen nicht beantwortet. Wir haben ihn und seinen Anwalt mit Briefen, Mails und Faxe über Wochen hinweg mit unseren Vorwürfen konfrontiert. Doch Meyer-Fürst hat jegliche Aussage verweigert. Wir wollten ihm noch mehr Zeit lassen, zu unseren Kritikpunkten Stellung zu nehmen.

Hat man mit dem Bericht über Meyer-Fürst nicht die Abmachungen im Vergleich gebrochen?

Nein, denn die Vereinbarung erlaubt eine Berichterstattung, wenn Neues über die berufliche Tätigkeit von Meyer-Fürst bekannt wird. Das war der Fall. Unsere versteckten Aufnahmen thematisierten die fragwürdige Arbeit von Meyer-Fürst. Zudem berichteten wir über ein hängiges Strafverfahren wegen Körperverletzung. Er soll einer Frau das Gesicht gestrafft haben. Gegen ihren Willen. Das Verfahren ist zwar inzwischen eingestellt worden, aber nur, weil Meyer-Fürst seiner Patientin in einem Vergleich 6‘000 Franken bezahlt hat.

Es folgte eine Woche später ein Beitrag, der ein hängiges Strafverfahren wegen eines schweren Sexualdeliktes gegen Meyer-Fürst thematisierte. Ging man da nicht zu weit?

Nein, das Strafverfahren haben wir nur mit einem Satz erwähnt. Es war gar nicht Thema unseres Beitrages. Thema waren drei Frauen, die über ihre schlechten Erfahrungen mit Meyer-Fürst berichteten. Zwei davon erzählten, wie er sie sexuell belästigt hatte. Was die "Sonntags-Zeitung" kürzlich geschrieben hat, stimmt nicht. Wir nahmen das Strafverfahren nicht zum Anlass, um über Meyer-Fürst berichten zu können. Das war gar nicht nötig. Wir berichteten ja bereits eine Woche zuvor vom Strafverfahren wegen Körperverletzung. Damit haben wir uns an die Vereinbarung gehalten. Erst nach dem ersten Bericht am 6. Februar kontaktierte uns die Anwältin der besagten Frau, dass Meyer-Fürst sie angeblich auch sexuell belästigte. Wir erwähnten das in einem Satz.

Aber Sie untermauerten damit die These. Und nachträglich hat sich die Frau als unzurechnungsfähig herausgestellt.

Wir haben nur gesagt, dass der Staatsanwalt ein Strafverfahren eingeleitet hat. Mehr wussten wir zu diesem Zeitpunkt nicht. Unser Bericht stützte sich auf mehrere glaubwürdige Aussagen von Frauen, die bezeugen, wie Meyer-Fürst sie sexuell belästigt hatte. Schönheitschirurgen, die ehemalige Patientinnen von Meyer-Fürst wegen schiefgelaufener Operationen nachbehandeln mussten, haben uns ähnliche Vorfälle geschildert. Auch die Patientenorganisation hört immer wieder davon.

Der Kassensturz ist mit zwei Aktionen mit einer versteckten Kamera in den Schlagzeilen. Geht das Schweizer Fernsehen zu fahrlässig in seiner Berichterstattung vor?

Der Kassensturz nutzte schon immer die versteckte Kamera. Es ist einfach Zufall, dass jetzt, nachdem wir jahrelang die versteckte Kamera eingesetzt haben, zwei Prozesse im Rampenlicht stehen. Das Bezirksgericht hat uns frei gesprochen, das Ober- und Bundesgericht nicht. Der Presserat wiederum hat uns Recht gegeben. Auch Medienexperten und Juristen bestätigen uns, dass wir richtig gearbeitet haben. Das Thema ist umstritten.

Der Kassensturz hat also weder die Sorgfaltspflicht noch Persönlichkeitsrechte verletzt?

Nein, weil das öffentliche Interesse an der Berichterstattung über Industrie der Schönheitschirurgie grösser ist. Mit der versteckten Kamera, und nur mit ihr, konnten wir einen Missstand aufdecken. Das rechtfertigt ihren Einsatz.

Nicht nur Meyer-Fürst, sondern auch noch andere Betroffene klagen gegen den Kassensturz. Warum hat man sie im Bericht nicht abgedeckt?

Kassensturz hat den Schönheitschirurgen Schaffer nach den versteckten Aufnahmen mit der grossen Fernsehkamera interviewt und ihn dabei auch mit dem Vorgespräch konfrontiert, das seine Praxishilfe mit ihren Patientinnen führt. Denn das Gespräch hörte sich an wie ein Verkaufsgespräch. Er hat uns erlaubt, die Aufnahmen der versteckten Kamera auszustrahlen. Wir gingen irrtümlicherweise davon aus, er würde seine Praxishilfe darüber informieren. Wir glaubten, sie würde wissen, dass wir auch sie zeigen. Der andere Schönheitschirurg gab uns mit seinem Interview vor der grossen Kamera und Aufnahmen in seiner Praxis (zwei Drehtermine) die Einwilligung, die Bilder der versteckten Kamera auszustrahlen.

Die "SonntagsZeitung" schreibt, dass man mit der versteckten Kamera das Arztgeheimnis verletzt habe. Sehen Sie das anders?

Das Arztgeheimnis schützt die Patientin und nicht den Arzt. Da unsere Patientin ein Lockvogel war, verstiessen wir nicht gegen das Arztgeheimnis, weil sie ihr Einverständnis dazu gab.

Nun steht auch ihr Lockvogel, Miss Argovia, am Donnerstag auf der Anklagebank.

Wir haben Frau De Filippis darüber informiert, dass der Einsatz der Kamera einen Legitimationsgrund hatte. Wir tragen die Verantwortung, dass haben wir ihr auch gesagt. Der Staatsanwalt hat nun doch alle Beteiligten angeklagt. Ich bin zuversichtlich, dass das Gericht erkennt, dass Sie keine Verantwortung trägt. Sie war lediglich ein Lockvogel.

Müssten Sie im Fall einer Verurteilung die Kosten tragen?

Ich hoffe nicht.

Wieso findet im Schweizer Fernsehen keine Berichterstattung über die verschiedenen Prozesse und Urteile gegen Angestellte statt?

Wir haben jedes Urteil im Zusammenhang mit der versteckten Kamera in unseren Sendungen gebracht.

Abschlussfrage: Kommt es aufgrund der verschiedenen Prozesse beim Kassensturz zu einer Praxisänderung? Verzichtet man künftig auf den Einsatz einer versteckten Kamera?

Bis das laufende Verfahren abgeschlossen ist, machen wir keine Einsätze mit versteckter Kamera. Wir sind aber der festen Überzeugung, richtig gehandelt zu haben.

(Interview: Christian Lüscher)


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