Im vergangenen September berichtete die SonntagsZeitung, dass das Bundesamt für Kommunikation Bakom ein Verfahren gegen das Schweizer Fernsehen eröffnet hat. Der Verdacht: Schleichwerbung auf dem SF-Wetterkanal. Das Bakom habe Hinweise auf illegale Werbung gesehen, da die Tourimusorte für die Ausstrahlung der schönen Bilder auf dem Wetterkanal jährlich viel Geld bezahlen. Die Bilder aus den Ferienregionen seien jedoch nicht als Werbebotschaften gekennzeichnet werden, so die Sonntagszeitung.
In seinem CR-Weblog verrät SF-Chefredaktor Ueli Haldimann seinen Lesern, wie es zur Verfahrenseröffnung kam: Das Bakom habe dem Schweizer Fernsehen mitgeteilt, es sei erst aktiv geworden, nachdem ein Journalist Anzeige erstattet habe. So nämlich erkläre sich, dass der Journalist zu genau dieser Sache am gleichen Tag dieselben Fragen gestellt habe,wie das Bakom, schreibt Haldimann.
Haldimann nennt in seinem Blogeintrag nicht, um welches Verfahren es sich handelt. Er spricht lediglich von einem "Verfahren gegen das Schweizer Fernsehen" in einer bestimmten Sache. "persoenlich.com" hat jedoch beim Bakom nachgefragt und weiss, dass es sich um den Schleichwerbungsverdacht auf dem Wetterkanal handelt.
"Leider haben viele Kolleginnen und Kollegen das Selbstverständnis, kleine Politiker zu sein", klagt Haldimann in seinem Weblog.Schlimm jedoch seien auch die Moralisten, die alles in Moralsauce tunkten und ihre Wertvorstellungen aufzwingen wollen. Und jetzt gege es also auch noch eine dritte Kategorie: Die Denunzianten, rüffelt Haldimann seine Berufskollegen.
Doch hat die SonntagsZeitung tatsächlich Anzeige beim Bakom erstattet? Das Bakom will erst Vorabklärungen eingeleitet haben, nachdem sie von der SonntagsZeiutng auf den Verdacht der Schleichwerbung hingewiesen wurde. "Eine Anzeige in einem polizeilichen Sinne lag aber nicht vor", sagt Bernhard Bürki, Bakom-Pressesprecher gegenüber "persoenlich.com" Aufgrund von "Indizien für Werbung" habe man in der Folge ein offizielles Aufsichtsverfahren eröffnet, das gegenwärtig noch im Gange ist.

