Der Deutsche Bundesgerichtshof hat eine Revisionsklage von Prinz Ernst August von Hannover abgewiesen. Der als "Prügelprinz" bekannte Adlige hatte drei Zeitungsverlagen verbieten wollen, weiter über seine in Frankreich begangene Verkehrssünde zu berichten. Ernst August wurde auf der Autobahn von der Polizei gestoppt, nachdem er mit 211 Stundenkilometern statt mit den erlaubten 130 erwischt worden war.
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