17.02.2018

RTVV-Revision

Zielgruppenwerbung steht in der Kritik

Fast alle Parteien sind nicht damit einverstanden, dass SRG-Sender gezielte Werbung ausstrahlen dürfen. Bezüglich finanzieller Unterstützung der SDA gehen die Meinungen weit auseinander.
RTVV-Revision: Zielgruppenwerbung steht in der Kritik
Die meisten Parteien nehmen Anstoss daran, dass die SRG mit der neuen RTVV zielgruppenspezifische Werbung schalten dürfte. (Bild: Keystone/Peter Schneider)

Eine der entscheidenden Neuerungen in der revidierten Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) ist die Möglichkeit für die SRG und die konzessionierten Sender, mit ihrer Werbung Zielgruppen direkt ansprechen zu können. Von den insgesamt zwölf pro Stunde erlaubten Werbeminuten soll diese neue Methode während vier Minuten erlaubt sein. Die Antworten in der am Freitag beendeten Vernehmlassung für die Teilrevision zeigen, dass diese Änderung von den bürgerlichen Parteien abgelehnt wird.

SRG zu stark begünstigt

In seiner vorgelegten Form überzeugt das Projekt weder die Grünliberalen (GLP) noch SVP und FDP. Alle drei befürchten, dass die privaten Medienakteure einer unrechtmässigen Konkurrenz unterworfen würden. Diese hätten dann weniger vom Werbekuchen.

Für die Freisinnigen gibt es keinen Grund, die «bereits dominante Position» der SRG noch zu stärken, indem den privaten Medien der Boden unter den Füssen weggezogen wird. Auch die GLP glaubt, dass die Einführung der gezielten Werbung nur der SRG zu Gute kommen würde, weil die kleinen Privatmedien aufgrund ihrer Grösse dieses Potenzial gar nicht ausschöpfen könnten. Die CVP verlangte eine genauere Prüfung der Auswirkungen auf regionale Medien.

Für den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) geht die Revision nicht in die richtige Richtung. SGV-Präsident Jean-François Rime kritisierte auf der Plattform Moneycab, dass der Bundesrat nicht versprechen könne, die SRG zu redimensionieren und ihr gleichzeitig neue Aufgaben und somit Gelder zuzusprechen.

Schlechtes Timing

Auch die Grünen zeigen sich sehr skeptisch. Sie fürchten ebenso wie der SGB, dass die Privatsphäre angegriffen werden könnte. Die konzessionierten Sender würden Nutzerdaten stärker auswerten, um gezielt Werbung verkaufen zu können. Gebührenfinanzierte Programme sollten nicht «kommerzialisiert» werden – dies widerspreche dem Mandat für den Service public. Nicht der Konsument sei schliesslich Zielpublikum, sondern die Bürgerinnen und Bürger.

Die SP schliesst die Zielgruppenwerbung zwar nicht kategorisch aus, schlägt aber vor, dass die Werbenischen der Regionalsender nicht angetastet werden. Die Revision müsse so geändert werden, dass die Zielgruppenwerbung nicht geografisch definiert ist. Auch die CVP verlangt das.

Für einen Grossteil der Parteien kommt die Vernehmlassung zu früh: Zuerst müsse eine Grundsatzdebatte über den Service public geführt werden. Und auch das Abstimmungsresultat zur No-Billag-Iniatiative vom 4. März gelte es abzuwarten.

Ausserdem sollten die Empfehlungen des Bundesrats nicht über den Verordnungsweg durchgesetzt werden, sondern im Rahmen des neuen Gesetzes über die elektronischen Medien, das sich in Vorbereitung befindet.

Unterstützung für die SDA oder nicht?

Ein weiterer gewichtiger Punkt der Revision ist die mögliche finanzielle Unterstützung der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) durch den Bund. Mehrere Kantone – unter ihnen Basel, Bern, Solothurn, Waadt und Freiburg – unterstützen diesen Vorschlag. Die ebenfalls angefragte SDA nahm keine Stellung.

Die Parteien haben sehr unterschiedliche Ansichten zum Thema: Auf der Rechten heisst es «niet» (SVP), «eher Nein» (FDP), «warum nicht» (GLP) und «selbstverständlich» (BDP). Die CVP nimmt aufgrund der «aktuellen Situation» bei der SDA keine Stellung.

Die Linke und die Gewerkschaften finden, dass eine nationale Nachrichtenagentur über eine Leistungsvereinbarung unterstützt werden soll. Diese ist allerdings noch nicht klar definiert. Es solle in jedem Fall sichergestellt werden, dass ein Bundesbeitrag in die Entwicklung von journalistischen Leistungen fliesst und nicht in die Taschen der Aktionäre.

Die Revision der RTVV sieht noch weitere Änderungen vor, die von der grossen Mehrheit gutgeheissen wurden. Sie umfassen den Schutz von Minderheiten und den Anteil von untertitelten Sendungen im Gesamtprogramm, der in den kommenden Jahren steigen soll. (sda/maw)



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