Das Zürcher Obergericht hat einen Betreiber von TV-Spielshows wegen Übertretung des Lotteriegesetzes zu einer Busse von 7000 Franken verurteilt. Mit verbotenen Shows setzte er Millionen um. Bei den Spielshows handle es sich um verbotene Lotterien, befand das Gericht in einem schriftlich geführten Verfahren im vergangenen Juli, wie aus dem jüngst veröffentlichten Entscheid hervorgeht.
Damit hob das Gericht einen Freispruch des Zürcher Bezirksgerichts auf. Neben der verhängten Busse liessen die Richter eine beschlagnahmte Geldsumme von über 311'000 Franken einziehen: 200'000 Franken aus dem illegalen Vermögensvorteil und die restlichen 111'000 Franken für die Deckung der Verfahrenskosten.
Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Der 46-jähriger Betreiber der Spielshows hat bereits Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Der 46-jährige Mann aus der Zürcher Goldküstengemeinde Zumikon hatte auf den Sendern "Viva Schweiz" und "Sat.1 Schweiz" Spielshows wie "WWT" oder "Swiss Quiz" produziert. Sendungen, bei denen junge Moderatorinnen attraktive Preise in Aussicht stellten, um das Publikum zu einem gebührenpflichtigen Anruf zu animieren. Gemäss Gerichtsakten nahm der Produzent dadurch alleine zwischen Juli 2005 und Januar 2006 über 4,6 Millionen Franken ein. (Quelle: Newsnetz)

