09.02.2023

Privatradio und -TV

Zum ersten Mal gibt es Mindestlöhne

SSM, Syndicom und Impressum haben sich mit VSP und Telesuisse auf minimale Arbeitsbedingungen geeinigt: Höhere Mindestlöhne, mindestens eine Woche Ferien mehr und eine bessere soziale Absicherung.
Privatradio und -TV: Zum ersten Mal gibt es Mindestlöhne
Sollen besser entlöhnt werden: Programmschaffende von Privatradios und Privatfernsehen. (Bild: Keystone/Gian Ehrenzeller)

Die Sozialpartner haben erstmals minimale Arbeitsbedingungen für die Programmschaffenden von Privatradios und Privatfernsehen vereinbart. Der Mindestlohn beträgt demnach 4800 Franken im Monat mit einem 13. Monatslohn. Zudem besteht ein Anspruch auf mindestens fünf Wochen Ferien im Jahr

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 49 Jahren beläuft sich der Ferienanspruch auf sechs Wochen, wie die Arbeitnehmervertretungen Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM), Syndicom und Impressum am Donnerstag mitteilten. Auf der Arbeitgeberseite handelten der Verband Schweizerischer Privatradios (VSP) und der Regionalfernsehverband Telesuisse die Bedingungen aus.

Der Mindestlohn gilt für ausgebildete und fest angestellte Beschäftigte. Künftig entrichten die Sozialpartner auf den gesamten Lohn ohne Koordinationsabzug Pensionskassenbeiträge. Während des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs bezahlen die Arbeitgeber den vollen Lohn.

Zudem können Programmschaffende urheberrechtlich geschützte Beiträge neu in Wettbewerben einreichen und sie zwei Wochen nach der Erstausstrahlung auf der eigenen, nicht kommerziellen Internetseite veröffentlichen. Hintergrund für die Vereinbarung ist gemäss der Arbeitnehmervertretung die Neukonzessionierung der privaten Radio- und TV-Sender. (sda/cbe)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Urs Thalmann, impressum
09.02.2023 17:48 Uhr
Bleibt zu präzisieren, dass diese neuen Bedingungen im Bereich TV für die ganze Schweiz gelten und für den Bereich Radio nur für die Deutschschweiz und das Tessin. In der Westschweiz gilt seit 2013 für die Privatradios der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) CCT RRR zwischen impressum und dem Branchenverband Radio Regionales Romandes RRR. Dieser garantiert Mindestlöhne und zusätzlich autmoatische Lohnerhöhungen gemäss Skalen nach Berufsjahren. Infos dazu gibt es auf impressum.ch.
Kommentarfunktion wurde geschlossen