25.06.2009

"Weltwoche"

Zwei Journalisten zu Bussen verurteilt

Artikel über Affäre Blocher-Roschacher haben Konsequenzen.

In der Affäre Blocher-Roschacher sind zwei "Weltwoche"-Journalisten vom Statthalteramt Zürich bestraft worden. Sie hatten vertrauliche Sitzungsprotokolle der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK) veröffentlicht. Indem sie "amtliche geheime Verhandlungen" öffentlich machten, verstiessen sie gegen Artikel 293 des Strafgesetzbuches, kam das Statthalteramt in der Strafverfügung vom 11. Juni zum Schluss. Sie müssen Bussen in der Höhe von 500 und 800 Franken bezahlen. Dazu kommen noch Gebühren.

Die beiden Artikel sind Teil einer ganzen Reihe von "Weltwoche"-Artikel zur Affäre Blocher-Roschacher. Im ersten Artikel vom 18. Januar 2007 geht es um die Stimmung innerhalb der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates. Dieses Stimmungsbild wird mit Zitaten aus verschiedenen Sitzungen unterlegt. Der andere Artikel erschien am 4. Oktober 2007. Darin ging es um das angebliche Komplott zur Absetzung des Bundesanwaltes Valentin Roschacher. Dieser Artikel erhält zahlreiche Zitate aus Protokollen von drei Sitzungen im August und September.

Wie die Weltwoche in ihrer Ausgabe vom Donnerstag schreibt, hat sie die Bussen sowie die weiteren Gebühren bezahlt. "Dadurch behalten wir die Freiheit, weiterhin über den Fall in all seinen Verästelungen zu schreiben", heisst es weiter.

Insgesamt mussten sich sieben Journalisten von verschiedenen Medien vor dem Statthalteramt des Bezirks Zürich wegen "Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen" verantworten. Gemäss Statthalteramt wurden neben den Strafverfügungen an die beiden "Weltwoche"-Journalisten weitere Strafverfügungen erlassen. Zu Inhalt und Adressaten wollte sich ein Sprecher des Statthalteramtes auf Anfrage nicht äussern. Die Strafverfügungen seien noch nicht alle rechtskräftig. (sda)


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