21.12.2003

"Tagesschau"

Zwei Konzessionsbeschwerden abgewiesen

Berichterstattung über Atominitiativen keine ungebührliche Propaganda.

Einstimmig hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI zwei Konzessionsbeschwerden abgewiesen, welche der "Tagesschau" in ihrer Berichterstattung vom Frühjahr einseitige Berichterstattung über die Atominitiativen vorwarfen.

Beschwerdeführer hatten moniert, dass beim "Tagesschau"-Bericht vom 12. April über die Delegiertenversammlung der Grünen Partei ausführlich über die Parolenfassung zu den Atominitiativen "Strom ohne Atom" und "Moratorium Plus" berichtet worden war. Dies sei -- so die Beschwerdeführer -- eine ungebührliche Propaganda für die beiden Initiativen, da man bei den Berichten über die Parolenfassung der bürgerlichen Parteien keine konträren Stellungnahmen zum Thema Atominitiativen ausgestrahlt habe.

Die UBI hat diese Argumentation nicht gelten lassen. Sie hat die verschiedenen "Tagesschau"-Berichte über die Parolenfassungen durch die Parteien im Vorfeld des Abstimmungsmarathon vom 18. Mai verglichen und billigt ausdrücklich, "dass bei der Berichterstattung über die Delegiertenversammlungen jeweils die politischen Schwerpunkte und die aktuelle Stimmungslage der betreffenden Partei im Vordergrund steht. Ein solcher Ansatz ist sachgerecht und widerspricht nicht dem Vielfaltgebot, weil es sich (beim Bericht über die Parolenfassung der Grünen Partei) um keine eigentliche Abstimmungssendung handelt."

Die Beschwerdeführer hatten den Vorwurf der Einseitigkeit auch damit begründet, dass die "Tagesschau" nicht über den gleichentags stattfindenden und gut besuchten "nationalen Aktionstag gegen die Ausstiegsinitiativen" beim Kernkraftwerk Gösgen berichtet hatte. (Die Redaktion war davon ausgegangen, dass es sich um eine kleine Aktion mit Transparenten am Kühlturm handle).


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