13.08.2013

Kosovaren-Inserat

Keine strafrechtliche Verfolgung von Toni Brunner

Parlamentarische Immunität wird nicht aufgehoben.

SVP-Nationalrat und Parteipräsident Toni Brunner soll wegen des Kosovaren-Inserates nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Immunitätskommission des Nationalrates hat es abgelehnt, Brunners parlamentarische Immunität aufzuheben.

Die Immunitätskommission (IKN) sprach sich mit 5 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die Aufhebung der Immunität aus, wie Kommissionspräsident Heinz Brand (SVP/GR) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte. Aus Sicht der IKN ist die Strafftat, die Brunner vorgeworfen wird, nicht so gravierend, dass das Interesse an einer Strafverfolgung überwiegen würde.
 
Mit 5 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen hatte die Kommission zuvor entschieden, dass zwischen dem Inserat und der amtlichen Tätigkeit Brunners ein unmittelbarer Zusammenhang bestehe. Nur in diesem Fall kann die Immunität Parlamentsmitglieder überhaupt vor Strafverfolgung schützen.
 
Nun muss noch die zuständige Ständeratskommission entscheiden. Schliesst sie sich dem Entscheid der Nationalratskommission an, kann Brunner im Zusammenhang mit einem Inserat aus dem Jahr 2011 nicht strafrechtlich verfolgt werden.
 
"Schlitzer-Inserat" angesprochen
 
Es geht um ein Inserat, das die SVP im Verlauf der Unterschriftensammlung zu ihrer Zuwanderungsinitiative schaltete. Das Inserat enthielt den fettgedruckten Satz "Kosovaren schlitzen Schweizer auf!"
 
Im Inserate-Text nahm die Partei Bezug auf den Angriff eines Kosovaren auf einen Schweizer Schwinger in Interlaken. Der Kosovare stach dem Schwinger mit einem Messer in den Hals und wurde dafür letzten Herbst erstinstanzlich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Brunner übernahm als Parteipräsident und Wahlkampfverantwortlicher die Verantwortung für das Inserat.
 
Einzahl statt Mehrzahl
 
Weil einige Zeitungen das Inserat in dieser Form ablehnten, änderte die SVP den umstrittenen Satz und schrieb "Kosovare schlitzt Schweizer auf!" statt "Kosovaren schlitzen Schweizer auf!". SVP-Generalsekretär Martin Baltisser sagte damals, die Partei habe die Änderung akzeptiert, weil sie inhaltlich keinen Unterschied bedeute. Die SVP halte aber die ursprüngliche Fassung für korrekt, da zwei Kosovaren am Tatort gewesen seien.
 
Im "St. Galler Tagblatt" war die Plural-Version des Inserats erschienen, worauf sich die Zeitung dafür entschuldigte, dass das "Hetz-Sujet" unkontrolliert den Weg ins Blatt gefunden habe. Damit werde nämlich eine ganze Volksgruppe pauschal diffamiert.
 
Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung
 
Zwei Kosovaren reichten denn auch eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung ein. Mit dem Inserat werde öffentlich zur kollektiven Ausgrenzung einer Ethnie aufgerufen, argumentierten sie. Die Berner Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren, stellte dieses aber im Januar ein. Im Mai entschied das bernische Obergericht, die Berner Staatsanwaltschaft müsse die Vorwürfe untersuchen und das Verfahren einem Gericht überweisen.
 
Dies gemäss dem Grundsatz, dass die Staatsanwaltschaft eher zugunsten einer Anklage entscheiden muss, wenn sie im Zweifel ist, während die Gerichte eher zugunsten der Angeklagten entscheiden müssen. In der Folge ersuchte die Berner Staatsanwaltschaft um Aufhebung der parlamentarischen Immunität Brunners.
 
Meistens zugunsten der Beschuldigten
 
In den meisten Fällen sprechen sich die Parlamentskommissionen gegen eine Aufhebung der Immunität aus, zuletzt etwa im Fall des Zürcher SVP-Nationalrats Alfred Heer, der wegen Äusserungen über tunesische Asylsuchende in der Kritik stand. Eine Ausnahme stellte der Fall Blocher in der Affäre Hildebrand dar: Hier kamen die Parlamentskommissionen zum Schluss, dass Christoph Blocher nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt war.
 
Für Äusserungen im Parlament geniessen Parlamentsmitglieder absolute Immunität vor Strafverfolgung. Relative Immunität geniessen sie für Taten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrem Amt stehen: Ein Strafverfahren kann in diesen Fällen nur mit Ermächtigung der zuständigen Parlamentskommissionen eingeleitet werden. Für alle anderen strafbaren Handlungen sind Parlamentarier nicht vor Verfolgung geschützt. (sda)

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