13.01.2010

Politik

Parteien wollen Wahlplakate ohne Bewilligung aufhängen können

Bisherige Aargauer Praxis widerspricht Bundesbestimmungen.

Im Aargau wehren sich bürgerliche Parteien gegen neue Richtlinien für das Aufhängen von Abstimmungs- und Wahlplakaten. Sie fordern, dass die Werbung wie bisher auch ausserorts ohne Bewilligung aufgestellt werden kann. Dies widerspricht jedoch den Vorgaben des Bundes. Bei den Auflagen solle einzig die Verkehrssicherheit eine Rolle spielen, heisst es in einem parlamentarischen Vorstoss der CVP, FDP, SVP sowie der BDP und GLP. Die Bestimmungen wirkten "massiv erschwerend".

Die Parteien reagieren mit dem Vorstoss auf ein Schreiben des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt (BVU). Das Departement hatte klar gestellt, dass im Ausserortsbereich für das Aufhängen von Wahlplakaten eine Bewilligung notwendig ist. Bisher galt im Aargau die Praxis, dass ausserorts bis zu einer Distanz von 100 Metern von der Ortsschaftstafel entfernt Plakate ohne Bewilligung aufgehängt werden durften.

Diese Praxis sei jedoch "klar bundesrechtswidrig" gewesen, sagte BVU-Mediensprecher Benno Schmid am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Der Regierungsrat sei sich bewusst, dass damit vereinzelt Flächen wegfielen, die bislang für die Plakatierung zur Verfügung gestanden seien. Die 100-Meter-Regel sei jedoch seit längerer Zeit umstritten gewesen, hielt Schmid fest. Die Regel habe wiederholt zu Interventionen des Bundes und Dritter geführt. Die Details seien in der Signalisationsverordnung des Bundes festgeschrieben.

Gemäss Schmid nutzte der Regierungsrat daher die Gelegenheit, die bundesrechtswidrige Praxis per 1. Januar 2010 mit dem neuen Baugesetz und der entsprechenden Verordnung aufzugeben. Im Ausserortsbereich brauchen daher künftig alle Wahl- und Abstimmungsplakate ebenso wie die kommerzielle Werbung eine strassenverkehrsrechtliche Bewilligung. Ausserhalb der Bauzone sind alle Reklamen baubewilligungspflichtig.

Neu können die Gemeinden kommunale Vorschriften für das Anbringen von Plakaten an Kandelabern erlassen. Die Kandelaber an den Kantonsstrassen innerorts zählen zum Eigentum der Gemeinden. Damit könne die Gemeinde auch dort das Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten untersagen, ohne dass eine entsprechende kommunale Vorschrift bestehe, heisst es in einem Merkblatt des Kantons. Diese neuen Regeln passen den Parteien nicht. Das Plakat sei ein günstiges und effizientes Werbemedium, betonen sie. Parteien und Abstimmungskomitees würden in der direkten Demokratie "ausserordentlich wichtige Fuktionen" übernehmen. (sda)


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