30.11.2018

Tabakproduktegesetz

Bundesrat verzichtet auf neue Werbeverbote

Die Landesregierung nimmt einen zweiten Anlauf und hat die Botschaft den Räten zugestellt.
Tabakproduktegesetz: Bundesrat verzichtet auf neue Werbeverbote
Die Schweiz kann wegen der fehlenden Einschränkungen von Werbung und Sponsoring das Rahmenabkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums nicht ratifizieren. (Bild: zVg.)

Der Bundesrat nimmt einen zweiten Anlauf für ein neues Tabakproduktegesetz und hat die Botschaft den Räten zugestellt. Demnach sollen Minderjährige keine Raucherwaren mehr kaufen können, in Rauchverbotszonen sollen keine E-Zigaretten mehr erlaubt sein und auf zusätzliche Werbeverbote wird verzichtet. 

Der erste Anlauf mit Werbeverboten scheiterte 2016 mit der Rückweisung im Parlament. Grund waren geplante Beschränkungen für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring. Bürgerliche warnten vor einem «Angriff auf die freie Marktwirtschaft» und vor einer «Bevormundung von Erwachsenen» (persoenlich.com berichtete).

WHO-Abkommen nicht erfüllt

Gewisse Werbebeschränkungen gab der Bundesrat beim neuen Anlauf zwar noch in die Vernehmlassung, strich sie danach aber, wie es in der am Freitag verabschiedeten Botschaft heisst. Die Werbebeschränkungen entsprächen nun dem geltenden Recht. Der Bundesrat handelte mit Rücksicht auf die SVP und die FDP sowie Wirtschaftsorganisationen.

Die Schweiz kann wegen der fehlenden Einschränkungen von Werbung und Sponsoring das Rahmenabkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakkonsums nicht ratifizieren. Damit bleibt sie eine Ausnahme – 181 Länder haben das Abkommen ratifiziert. Die Ratifizierung bleibt indes ein Ziel des Bundesrates.

Zunächst hatte der Bundesrat vorgesehen, dass im Internet und in den Gratiszeitungen keine Tabakprodukte beworben dürfen. Ein Werbeverbot wäre auch in Verkaufsstellen an gewissen Orten vorgesehen gewesen, etwa in den Kiosken zwischen Süssigkeiten.

Heute gilt ein Werbeverbot für Tabak in Radio und Fernsehen. Untersagt ist auch Tabakwerbung, die sich explizit an Minderjährige richtet. Die Kantone können gemäss Gesetzesentwurf strengere Werbeverbote erlassen.

AG Tabakprävention befürchtet Rückschritt

Die Verbände aus den Bereichen Gesundheit, Sucht, Jugend und Sport, sowie die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen forderten in ihren Antworten zur Vernehmlassung ein vollständiges Werbe- und Sponsoringverbot für Rauchwaren.

Dagegen folgen die Verbände des Detailhandels, der Medien und der Werbebranche (unter anderem IG Detailhandel, Handel Schweiz, Verband Schweizer Medien, Kommunikation Schweiz oder der Schweizer Werbeauftraggeber-Verband) in ihren Antworten den Vorschlägen des Tabakhandels und der Zigarettenproduzenten; sie lehnen gemäss der AG Tabakprävention jegliche Verschärfung der Werbe- und Sponsoringverbote für Rauchwaren ab – ebenso die von einigen Kantonen erlassenen kantonalen Werbe- und Sponsoringverbote. (sda/cbe)



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