17.10.2023

NZZ

Kita-Betreiber scheitert mit Klage gegen kritischen Artikel

Die Klage richtete sich gegen einen Artikel, der mutmassliche Missstände schilderte. Das Gericht sieht das Gebot der Sachlichkeit eingehalten.
NZZ: Kita-Betreiber scheitert mit Klage gegen kritischen Artikel
Am Bezirksgericht Zürich klagte ein Kita-Betreiber gegen die NZZ. (Bild: Keystone/Christian Beutler)

Das Bezirksgericht Zürich hat die Klage mit Entscheid vom 13. September vollumfänglich abgewiesen, wie aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgeht, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.

Zeitung berichtete über angebliche Missstände

Die NZZ berichtete Ende März 2021 gestützt auf die Aussagen von damaligen und ehemaligen Mitarbeitenden der namentlich genannten Kita-Kette über verschiedene Vorfälle und angebliche Missstände in den Betrieben. So soll es beispielsweise mehrfach vorgekommen sein, dass zu wenig Mitarbeitende auf zu viele Kinder aufpassen mussten.

Zudem seien Mitarbeiterinnen angewiesen worden, Arbeitspläne und Stundentafeln «zu frisieren», um die angeblichen Missstände zu vertuschen, hiess es.

Der Trägerverein der kritisierten Kita-Kette verklagte die NZZ und die beiden Autoren des Artikels wegen Persönlichkeitsverletzung und unlauteren Wettbewerbs. Gefordert wurde die vollständige Löschung des Artikels auf dem Online-Auftritt oder zumindest die Streichung einzelner Textpassagen. Der Kita-Betreiber fühlte sich durch die «Falschbehauptungen» diffamiert.

Behauptungen, keine Tatsachen

Die NZZ hingegen verteidigte den nach wie vor abrufbaren Artikel. Die Behauptungen seien wahr, und es gehöre zu den Aufgaben eines Medienunternehmens, über Missstände zu berichten.

Das Gericht begründete seinen Entscheid unter anderem damit, dass der Artikel das Gebot der Sachlichkeit eingehalten habe. Die Vorwürfe seien als Behauptungen von ehemaligen Angestellten und nicht als Tatsachen dargestellt worden. Zudem hätten die Verantwortlichen der kritisierten Kita-Kette zu den Vorwürfen Stellung nehmen können.

Der Kita-Betreiber muss deshalb nicht nur die Gerichtskosten von 9000 Franken übernehmen, sondern zusätzlich der Gegenpartei eine Entschädigung von 14'000 Franken für deren Anwaltskosten bezahlen. Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. (sda/nil)


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