11.05.2022

Abstimmung

«Lex Netflix schafft Arbeitsplätze»

Anne Walser, Filmproduzentin und Mitinhaberin von C-Films, setzt sich nochmals vehement für das Filmgesetz «Lex Netflix» ein, über welches am Sonntag abgestimmt wird. «Schweizer Filme sind Visitenkarten für unser Land», sagt sie im Interview.
Abstimmung: «Lex Netflix schafft Arbeitsplätze»
«Jungparteien schiessen sich in ihre eigenen Beine und verhindern Arbeit für junge Schweizer Kulturschaffende», sagt Anne Walser über Kritiker der Gesetzesvorlage. (Bild: zVg)
von Matthias Ackeret
Frau Walser*, warum sollten wir Schweizer Stimmbürger am Sonntag für das neue Filmgesetz stimmen, das ausländische Anbieter mit vier Prozent ihrer Schweizer Einnahmen zur Kasse bittet?
Ganz einfach: Weil wir damit beginnen, gleich lange Spiesse in Europa auch für die Schweizer Filmwirtschaft zu schaffen. In allen Ländern Europas ist es üblich, dass Streamingdienste wie Netflix, Disney+, Sky und andere bei ihren Produktionen Geld in den Ländern ausgeben müssen für ihre neuen Produktionen, in denen sie auch Geld verdienen. Nur die Schweiz kennt das bislang nicht. Und das macht die Zusammenarbeit für Schweizer Filmfirmen mit diesen Diensten bei Neuproduktionen sehr schwierig. Wir sollten die Filmwirtschaft stärken, weil sie einen starken Wirtschaftszweig unseres Landes ausmacht. Nicht nur für die Kreativen, sondern auch für unzählige Dienstleister. Zudem sind Schweizer Filme Visitenkarten für unser Land. Wichtig ist: Es geht nicht darum – wie viele meinen – visionäre Träume von einzelnen Filmemachern zu erfüllen. Es geht um eine Wirtschaftsförderung, die uns nichts kostet, aber viel bringt.
«Schweizer Filme sind Visitenkarten für unser Land»
Die bürgerlichen Jungparteien sagen bei ihrer Nein-Parole nun, es ginge um Meinungsfreiheit und Produktionsfreiheit und Verteuerung der Streamingangebote …
Das enttäuscht mich besonders, dass die bürgerlichen Jungparteien ihrer eigenen Altersgenossen im Regen stehen lassen. Zudem: Es geht nicht um Meinungsfreiheit. Sondern um ein Tool, das überall sonst erfolgreich umgesetzt wird und von dem alle profitieren können. Ich bekomme jeden Tag Anfragen gerade von jungen Leuten, die gerne ins Filmgeschäft einsteigen würden. Vor und hinter der Kamera, auch vieles, was mit kreativem Handwerk zu tun hat. Und ich muss meist absagen, weil wir nicht genügend in der Schweiz drehen und umsetzen können. Die 20 Millionen plus, die ausländische Anbieter hier ausgeben müssten, sind in etwa sechs bis zehn zusätzliche Filme oder Dokus oder Serien, die in der Schweiz entstehen könnten. Mit all den Arbeitsplätzen für Schweizer Filmschaffende. Was hat das mit Meinungsfreiheit zu tun? Da schiessen sich diese Jungparteien in ihre eigenen Beine, meine ich. Und verhindern Arbeit für junge Schweizer Kulturschaffende.
 
Aber verteuern sich nicht durch die vier Prozent Abgabe diese Angebote?
Ich sage sogar: Im Gegenteil. Wenn die Anbieter mehr auch Schweiz bezogene Angebote und Themen produzieren müssen, fördert das die Konkurrenz. Die Schweizer Serien zum Beispiel, unser «Wilder» etwa, laufen mit grossem Erfolg auch auf europäischen Sendern. Wenn Schweizer Produzenten, Schauspieler oder Drehbuchautoren solche Serien auch für Netflix und Co. machen können, fördert das die Konkurrenz. Und Konkurrenz, wie schon mein Vater immer sagte, belebt und «verbilligt» das Geschäft. Ich hoffe von ganzem Herzen, dass diese für alle nützliche Gesetzesvorlage nicht aus rein machtpolitischen Gründen vom Volk abgelehnt wird. Es würde die Schweizer Filmwirtschaft um Jahre zurückwerfen und viele wertvolle Arbeitsplätze kosten.

*Anne Walser ist Mitinhaberin der C-Films AG, Zürich, und eine der bekanntesten Produzentinnen der Schweiz. Die Filme ihrer Firma haben meist einen Schweizer Hintergrund («Zwingli», «Die Akte Grüninger», «Grounding» oder zuletzt «Platzspitzbaby») und sind gleichzeitig kommerzielle Erfolge. Zurzeit dreht sie in München, Luxemburg und ab Juni in Zürich «Mittagsfrau», eine literarische Verfilmung der Erfolgsautorin Julia Frank. Dabei sind unter anderem die Schweizer Schauspielerin Liliane Amuat oder die Darsteller Dimitri Stapfer und Sven Schelker.



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Kommentare

  • Matthias Müller, 12.05.2022 13:45 Uhr
    Die Aussagen von Frau Walser sind faktisch falsch. Es ist mitnichten so, dass es «in allen Ländern Europas» üblich ist, dass Streamingdienste wie Netflix etc. investieren müssen. Die einschlägigen Berichte des Bundesamtes für Kultur zeigen das Gegenteil (siehe nur schon Zusatzbericht WBK-N Filmgesetzrevision vom 22. Juni 2020, öffentlich abrufbar): Die Regeln in Europa sind höchst unterschiedlich. Über die Hälfte der Länder in Europa kennt gar keine Investitionspflicht. Ein weiterer grosser Teil der Länder kennt eine solche nur unter 2%. Mit anderen Worten: Nur die wenigsten Länder kennen heute solch strenge Vorgaben, wie sie das neue Filmgesetz will. Die Filmlobby hat mithin völlig übertrieben. Dass sie auch heute und so kurz vor Urnengang noch mit falschen Behauptungen hausiert, ist ungeheuerlich. Frau Walser liegt aber auch bei einem anderen Aspekt falsch: Das Filmgesetz kostet sehr wohl, nämlich 20-30 Mio. pro Jahr. Das sind Kosten, die bei den Streaming-Anbietern in der Schweiz und im Ausland (bspw. oneplus, Swisscom Blue, Sunrise/UPC, Netflix, etc.) anfallen, entweder via Zwangsinvestitionen oder via Ersatzabgabe an das Bundesamt für Kultur. Darum sind sowohl der Schweizerische Gewerbeverband als auch economiesuisse gegen das Filmgesetz. Am Schluss werden die Konsumenten die Zeche für diese enormen Kosten berappen müssen, Die Abo-Gebühren werden zwangsläufig steigen. Und das ist unfair: Denn das Schweizer Filmschaffen wird bereits heute mit weit über 120 Mio. pro Jahr subventioniert (Zahlen BFS). Es braucht keine weiteren Subventionen. Es ist genug Geld da, um Filme zu drehen. Und es werden bereits sehr viele Filme gedreht. Nur. Allein im Jahr 2019 hatten 306 von 316 aufgeführten Schweizer Filmen im Kino lediglich 780 Zuschauer im Schnitt. Auf den Streaming-Plattformen sieht die geringe Nachfrage nach Schweizer Filmen nicht anders aus: Das Angebot an Schweizer Kino-Filmen betrug rund 10%. Die tatsächliche Nutzung dieser Filme aber nur gerade 0.4%. Das Angebot überstieg die Nachfrage um das 25-fache. Vor diesem Hintergrund geht es nicht an, dass wir Konsumenten mehr für Schweizer Filme bezahlen müssen, die wir nachweislich nicht nachfragen. Und es geht ebenfalls nicht an, diese Filme indirekt mit der EU-Filmquote von mind. 30% in unseren Filmkatalogen abzusichern und, wie es das Filmgesetz verlangt, besonders kennzuzeichnen.
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