18.01.2008

Datenschutz

Missbrauch bei Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen

Bearbeitung von Personendaten untersagt.

Im Kampf gegen den illegalen Austausch von Musik- und Videodateien über das Internet wird der Datenschutz verletzt. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hat deshalb einer Schweizer Firma die Bearbeitung von Personendaten untersagt.

Die Firma betreibt im Auftrag der Musikindustrie Nachforschungen in so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken, um allfällige Urheberrechtsverletzungen aufzudecken. Sie beschafft sich heimlich die IP-Adressen der Computer, über die Inhalte illegal zum Download angeboten werden, und übermittelt diese den Inhabern der Rechte.

Weil die Bearbeitung dieser Daten die Persönlichkeitsrechte zahlreicher Personen verletzen kann, hat der Datenschutzbeauftragte die Sachlage näher abgeklärt. In einem am Freitag veröffentlichten Enntscheid kommt er zum Schluss, dass für die Praxis im vorliegenden Fall die gesetzliche Grundlage fehlt.

Fernmeldegeheimnis durchbrochen

Wird eine Verletzung des Urheberrechts vermutet, können die Inhaber der Rechte ein Strafverfahren gegen Unbekannt einleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die hinter der IP-Adresse stehende Person identifiziert. Gegenüber ihr können die Rechteinhaber dann im Falle einer Urheberrechtsverletzung zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

In der Praxis nutzen die Inhaber das Strafverfahren indessen dazu, via Akteneinsicht die Identität hinter der Internetadresse zu erfahren und noch vor Abschluss des Strafverfahrens zivilrechtlich vorzugehen. Damit wird das Fernmeldegeheimnis in einem Zivilverfahren durchbrochen, noch bevor ein strafrechtlich relevantes Verhalten erwiesen ist.

Dass geltende Recht sieht aber nicht vor, dass das Fernmeldegeheimnis im privatrechtlichen Bereich durchbrochen werden kann. Dafür müsste erst die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, was bei der jüngsten Revision des Urheberrechtsgesetzes unterblieb. So lange dies nicht der Fall ist, hat die betreffende Firma die Bearbeitung von Personendaten zu unterlassen. (sda)


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