17.02.2003

Kanton St.Gallen

Einschränkung der Tabakwerbung

Verbot auf öffentlichem Grund sowie in und an öffentlichen Gebäuden.

Im Kanton St. Gallen soll Tabakwerbung auf öffentlichem Grund sowie in und an öffentlichen Gebäuden verboten werden. Der Grosse Rat hat am Montag eine entsprechende Motion mit 99 zu 56 Stimmen gutgeheissen.

Das Werbeverbot soll auch für privaten Grund gelten, der von öffentlichem Areal aus einsehbar ist. Die Kantonsregierung muss nun gegen ihren Willen eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Die Regierung hatte die Motion abgelehnt und sich auf den Standpunkt gestellt, nur ein landesweites Verbot der Tabakwerbung sei wirksam.

Im Grossen Rat setzten sich jedoch Gesundheits- und Präventions-Argumente durch. Der Anteil der rauchenden 15-Jährigen sei in der Schweiz von 15 Prozent im Jahr 1986 auf über 25 Prozent im Jahr 1998 gestiegen. Die Tendenz sei weiter steigend, betonten Befürworter des Vorstosses.

Ein kantonales Verbot für Tabakwerbung verstosse weder gegen die Wirtschaftsfreiheit noch gegen das Binnenmarktgesetz, die Eigentumsgarantie oder die Informations- und Pressefreiheit. Das Bundesgericht habe dies in einem Grundsatzurteil zum Genfer Reklamegesetz festgestellt.


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