16.08.2002

APG

Irrtümlicherweise Werbung für Alcopops in Genf

30 Plakatschilder bedeckt.

Die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) hat in Genf auf öffentlichem Grund Werbung für Alcopops gemacht, obwohl dies ein Abkommen untersagt. Die APG-Direktion spricht von einem Missverständnis. Sie liess 30 Plakate abdecken. "Normalerweise verletzt die APG das Gesetz oder Abkommen, die sie unterzeichnet hat, nicht", sagte Generaldirektor Claude Miffon auf Anfrage. Als sie den Fehler entdeckt habe, habe sie die umstrittene Werbung aus Eigeninitiative bedeckt, ohne den Befehl der Stadt abzuwarten.

In Genf wird die Werbung für Alkohol und Tabak auf verschiedenen Stufen verwaltet. Die APG muss die Bundesgesetze, ein Abkommen mit der Stadt Genf sowie ein seit zwei Jahren bestehendes kantonales Gesetz beachten. Das kantonale Gesetz verbietet jegliche Werbung für Alkohol über 15 Prozent auf öffentlichem und privatem Grund. Das Abkommen untersagt seinerseits jegliche Alkoholwerbung auf öffentlichem Grund. Die Informatikabteilung der APG ging fälschlicherweise davon aus, dass das Gesetz die Konvention ersetzt habe, erklärte Miffon.


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