28.02.2016

Abstimmungskampagne

Weitere Klagen wegen Hakenkreuz-Plakat

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob und gegen wen sie ein Verfahren einleitet.
Abstimmungskampagne: Weitere Klagen wegen Hakenkreuz-Plakat

Das Hakenkreuz-Plakat von Werber Parvez Sheik Fareed beschäftigt auch die Staatsanwaltschaft: Noch bevor die SBB die Kampagne gestoppt hatten, ging eine Klage gegen unbekannt wegen Verletzung des Wappenschutzgesetzes ein, wie die «Sonnzagszeitung» berichtet. Das Gesetz verbietet die Verwendung des Schweizer Kreuzes «gegen die guten Sitten».

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob und gegen wen überhaupt ein Verfahren eingeleitet wird. Infrage kämen die SBB, die Plakatgesellschaft APG, Parvez Sheik Fareed oder auch die anonymen Auftraggeber, die die Kampagne bezahlten. Auch der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder ziehe eine Klage in Erwägung, schreibt die «Sonntagszeitung» weiter. Diese würde er gegen die Auftraggeber der Kampagne richten.

Bereits zuvor bekannt wurde die Klage von David Sassan Müller, Rechtsanwalt und juristischer Berater bei der Aargauischen Industrie- und Handelskammer, gegen Parvez Sheik Fareed, der das umstrittene Hakenkreuzplakat gestaltet hat, wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm. Dies meldete blick.ch unter Berufung auf die  «Aargauer Zeitung». Müller habe diesen Schritt auf Facebook angekündigt. Dass auf dem Plakat das Schweizerkreuz zu einem Nazi-Symbol pervertiert werde, sei beleidigend, so Müller: Sein Grossvater sei im Zweiten Weltkrieg an der Schweizer Grenze gestanden. 

Werber Fareed findet Klage «lächerlich»

Vorerst hat Müller seine Anzeige nur per E-Mail bei der Staatsanwaltschaft Zürich angemeldet, eingereicht werde sie nächste Woche. Gegenüber blick.ch liess Parvez Sheik Fareed verlauten, dass derjenige, der glaube, dass damit der Rassismus-Strafbestand erfüllt sei, den Ernst der Lage nicht erkannt habe. «Das Plakat warnt vor totalitären Tendenzen, wenn an Errungenschaften wie dem Rechtsstaat herumgeschraubt wird. Dieser Anzeige sehe ich also gelassen entgegen, der Vorwurf der Verletzung gegen die Rassismus-Strafnorm ist vor diesem Hintergrund absolut lächerlich», so Fareed. Fareed hat erwogen, gegen die SBB vorzugehen. (ma/rar)

Bild: lcv


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren