11.12.2002

Lauterkeitskommission

Vereinbarung mit Tabak-Industrie verschärft

3-Punkte-Programm.

Auch der Tabakindustrie kann es nicht gleichgültig sein, wenn die RaucherInnen immer jünger werden. Deshalb hat sie bereits vor Jahren gewisse Selbstbeschränkungen in der Kommunikation und im Marketing beschlossen. 1992 wurden diese Selbstbeschränkungen in einer Vereinbarung mit der Schweizerischen Lauterkeitskommission festgelegt. Nachdem diese Massnahmen noch nicht genügend gegriffen haben, sind die Regeln weiter verschärft worden. Die neue Vereinbarung ist vom Präsidenten der Vereinigung der Schweizerischen Zigarettenindustrie, Edgar Oehler, sowie der Präsidentin der Schweizerischen Lauterkeitskommission, Doris Leuthard, unterzeichnet worden. Sie tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

Im Vordergrund der neuen Formulierungen stehen drei Themenkreise:

1. Jede Werbung muss (wenn die Fläche über 25 cm2 gross ist) mit der offiziellen Warnaufschrift versehen sein. Und zwar in 10 Prozent der Werbefläche und in drei Landessprachen.

2. Um die Zielgruppe bei Promotionsaktivitäten besser einschränken zu können, dürfen z.B. Zigaretten nur noch in geschlossenen Lokalen abgegeben werden, in Etablissements also, wo normalerweise nur Erwachsene verkehren.

3. Zigarettenwerbung darf nur noch in Zeitschriften publiziert werden, welche einen Anteil von 80 Prozent erwachsener Leserschaft aufweisen. Die neutrale Institution Werbemedienforschung, Wemf, hat eine Liste mit all jenen Titeln verfasst, welche über diese Vorgabe verfügen.

Ausserdem dürfen Plakate nur noch im Umkreis von mindestens 100 m von einer wesentlich von Jugendlichen besuchten Schule platziert werden.


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