06.06.2003

Sponsoring

Keine Mehrwertsteuer-Befreiung bei Eigenlob

Bundesrat lehnt Motion von Nationalrat Christoph Mörgeli ab.

Sponsoring mit Eigenwerbung wird nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Einzig wenn ein Sponsor neutral, ohne werbewirksame und Image fördernden Zusätze genannt wird, ist er von der Abgabe befreit. So antwortet der Bundesrat auf eine Motion. Der Motionär, Nationalrat Christoph Mörgeli (SVP/ZH), hatte verlangt, Spenden an Kulturinstitutionen seien von der Mehrwertstuer zu befreien.

Der Bundesrat will die Steuerpflicht aber nicht aushöhlen, wie er am Freitag mitteilte. Zum einen seien Spenden von Privatpersonen an private und öffentliche Kulturinstitute bereits von der Steuer befreit. Eine Spende sei kein Entgelt für eine Leistung und daher nicht steuerpflichtig. Die Besteuerung beschränke sich allein auf das Sponsoring, beschied der Bundesrat den Motionär Mörgeli.


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