17.06.2003

Presserat

Beschwerde gegen FAZ wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen

Beurteilung von Beschwerden stellt in erster Linie auf die Verantwortung der Redaktion ab.

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung FAZ wegen offensichtlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen. Am 7. Mai 2003 berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter dem Titel "Grabenkämpfe am Röstigraben", dass in der Schweiz zwei Buchmessen, diejenige in Genf ("Salon du livre et de la presse") und eine neue in Basel ("Buch Basel") um die Vorherrschaft im schweizerischen "Literaturbetrieb" kämpfen würden. Mit Beschwerde vom 11. Mai 2003 gelangte Mattyas Jenny, Basel, Initiator der Basler Buchmesse, an den Presserat und rügte, der in der Nähe von Genf wohnhafte Autor des Artikels, Jürg Altwegg, habe im Artikel vom 7. Mai 2003 die Ziffern 5 und 7 der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" verletzt.

Gemäss Art. 9 Abs. 3 des Geschäftsreglements des Schweizer Presserates sind offensichtlich unbegründete Beschwerden durch das Presseratspräsidium zurückzuweisen. Ebenso sind Beschwerden zurückzuweisen, bei denen die Zuständigkeit des Schweizer Presserates offensichtlich zu verneinen ist. Das Presseratspräsidium -- bestehend aus dem Präsidenten Peter Studer sowie den Vizepräsidenten Daniel Cornu und Esther Diener-Morscher -- hat die vorliegende Stellungnahme per 23. Mai 2003 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.


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