08.06.2004

Presserat

Beschwerde gegen "Tagi" und K-Geld abgewiesen

Anwaltschaftlichen Journalismus in Konsumentenfragen unter der Lupe.

Im August 2003 berichtete der Journalist Meinrad Ballmer in der Konsumentenzeitschrift K-Geld und im Tages-Anzeiger über einen Verlust, den der Skifahrer Paul Accola bei einem durch einen Mitarbeiter der Swissfirst Bank getätigten Anlagegeschäft mit Hochrisikopapieren erlitten hatte. Die Bank gelangte daraufhin an den Presserat und rügte, der Autor der beiden Artikel habe sich persönlich stark als Berater Accolas engagiert und sei als Journalist befangen gewesen. Die beiden Redaktionen wiesen die Beschwerde als unbegründet zurück.

In seiner Stellungnahme hält der Presserat fest, aus den ihm vorgelegten Indizien lasse sich nicht schlüssig ableiten, dass der berichtende Journalist gleichzeitig auch als Rechtsvertreter aufgetreten sei. Ebensowenig sei belegt, dass Meinrad Ballmer versucht habe, publizistische Macht zur Durchsetzung von Forderungen zu missbrauchen. Um bereits den Anschein verminderter journalistischer Unabhängigkeit zu verhindern, ist es laut dem Presserat jedoch empfehlenswert, die Rolle und Stellung des Berichterstatters gegenüber dem Publikum möglichst genau offenzulegen.


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