15.11.2018

Neues Mediengesetz

Bundesrat prüft Förderung von Digitalabos

Zu Gunsten der Medienvielfalt kommt auch eine gezieltere indirekte Presseförderung infrage.

Der Bundesrat will zur Förderung der Medien die befristete Subventionierung von Digitalabonnementen prüfen. Auch eine gezieltere indirekte Presseförderung zu Gunsten der Medienvielfalt kommt für ihn in Frage. Zu einem Gutscheinsystem äussert er sich dagegen skeptisch.

Im Oktober ist die Vernehmlassung zum neuen Gesetz über elektronische Medien abgelaufen. Der Entwurf des Bundesrates sieht eine direkte Förderung auch von Onlinemedien vor – aber nur dann, wenn diese überwiegend Audio- und audiovisuelle Beiträge publizieren und einen Service-public-Auftrag erfüllen.

Er begründet dies vor allem damit, dass die Bundesverfassung keinen Raum lasse für die direkte Förderung von Printmedien. Einzig die Förderung elektronischer Medien sei vorgesehen. In der Vernehmlassung wurde der Gesetzesentwurf kritisiert.

Ohne Verfassungsänderung

Der Bundesrat will nun bei der Ausarbeitung der Botschaft prüfen, welche Massnahmen die Presse stärken könnten. Das schreibt er in seinen am Donnerstag veröffentlichten Antworten auf parlamentarische Vorstösse. Dabei geht es um Massnahmen, die innerhalb des existierenden verfassungsrechtlichen Rahmens realisierbar sind, wie der Bundesrat schreibt.

Zu vertiefen seien Ansätze wie eine befristete Subventionierung von Digitalabonnementen und eine gezieltere indirekte Presseförderung zu Gunsten der Medienvielfalt – etwa über eine kostenlose Zustellung für eine bestimmte Anzahl Exemplare pro Auflage, heisst es in der Antwort auf einen Vorstoss von BDP-Nationalrat Bernhard Guhl (AG).

Skeptisch zu Gutscheinsystem

Skeptisch äussert sich der Bundesrat zur Idee, wonach Gebührenzahler selbst entscheiden sollen, an welche Medien ein Teil ihres Geldes geht. Bei einem nachfrageorientierten Fördersystem stellten sich viele Fragen, schreibt er. Diese beträfen die Qualitätskriterien, die angemessene Berücksichtigung von kleineren Titeln in den Randregionen und die Planungssicherheit der Medien.

Es existierten verschiedene Ideen eines partiellen Mitbestimmungsrechts, stellt der Bundesrat fest. Diese unterschieden sich zum Beispiel hinsichtlich des frei verfügbaren Betrags oder der Voraussetzungen, die an ein Medium gestellt werden sollten, damit es begünstigt werden könne. Wie sich die Mitbestimmung auf die SRG auswirken würde, sei bei keinem Modell absehbar.

Medien unter massivem Druck

Zu einem möglichen System der Mitbestimmung hatten sich SP-Nationalrat Matthias Aebischer (BE) und GLP-Nationalrat Jürg Grossen (BE) erkundigt. Wenn die Gebührenzahlenden ein partielles Mitbestimmungsrecht über die Verteilung der Haushaltsabgabe erhielten, könnte dies die Legitimation des Gesamtsystems stärken, argumentiert Grossen.

Aebischer stellt fest, die Wortmedien stünden unter massivem Druck, was zu Abbau von Qualität und Vielfalt führe. Er möchte den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht Varianten zur Förderung von Print und Online zu prüfen. Der Bundesrat beantragt dem Nationalrat, das Postulat abzulehnen. (sda/cbe)

 

 


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