04.11.2019

CH Media

Erwin Kessler unterliegt vor Gericht

Das Thurgauer Obergericht gibt den beiden Zeitungen «St. Galler Tagblatt» und «Luzerner Zeitung» im Fall gegen den Tierschützer Erwin Kessler Recht.
CH Media: Erwin Kessler unterliegt vor Gericht
Der Präsident des Vereins gegen Tierfabriken ist bei den Gerichten kein Unbekannter. Er hat bereits zahlreiche Journalisten und Medienhäuser eingeklagt. (Bild: Keystone/Edi Engeler)

Das oberste Thurgauer Gericht hat in einem Zivilverfahren zwischen dem Präsidenten des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) und dem «St. Galler Tagblatt» sowie der «Luzerner Zeitung» den Medienunternehmen den Rücken gestärkt, wie der ebenfalls betroffene Pascal Hollenstein im «St. Galler Tagblatt» am Montag berichtete. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob die Zeitungen über ein Urteil gegen Kessler vor dem Bezirksgericht Winterthur korrekt berichtet hatten (persoenlich.com berichtete).

Nachdem die Zeitungen über einen früheren Gerichtsfall von Erwin Kessler berichtet hatten, belangte dieser das «St. Galler Tagblatt» und die «Luzerner Zeitung» zivilrechtlich. Gegen den Autor des Artikels, Pascal Hollenstein, reichte er ausserdem Strafanzeige wegen übler Nachrede ein. Diese wurde aber von der Staatsanwaltschaft nicht aufgenommen.

Das Thurgauer Obergericht hält fest, dass die Berichterstattung der beiden Zeitungen aber weder missverständlich, noch falsch gewesen sei. Denn sie habe schlicht den Inhalt des früheren Urteils wiedergegeben. Kessler kann das Urteil noch vor Bundesgericht weiterziehen. (lol)



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Kommentare

  • Erwin Kessler, 06.11.2019 02:47 Uhr
    Das St Galler Tagblatt (mit seiner Regionalausgabe Thurgauer Zeitung) berichtet heute in gewohnt verlogener Weise über ein noch nicht abgeschlossenes Gerichtsverfahren betreffend Rassismus- und Antisemitismus-Vorwürfe. In unhaltbarer, ein gefestigte Rechtsprechung zu Gunsten des VgT VgT-Präsident Erwin Kessler einmal mehr als Antisemit dargestellt und dem Leser vorgegaukelt, das sei nun auch durch die Rechtsprechung bestätigt. In Tat und Wahrheit handelt es sich um ein nicht rechtskräftiges, erratisches einzelrichterliches Urteil, das der - durch viele gegenteilige Urteile - gefestigten Rechtsprechung zu Gunsten des VgT widerspricht. Diese Rechtsprechung wird den Lesern arglistig verschwiegen. Indem das Tagblatt mit solcher Desinformation weiterfährt beweist es gerade selber, dass diese "Niederlage" zu Unrecht erfolgte. Der VgT wird dieses unhaltbare menschenrechtswidrige Urteil vor dem Bundesgericht anfechten. Menschenrechtswidrig ist diese "Niederlage", weil das Urteil den durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Schutz des guten Rufes verletzt , indem eine verdiente, gemeinnützige und auf Spenden angewiesene Organisation (VgT) medialem Machtmissbrauch ausliefert. Das im Bericht erwähnte Urteil von "Winterthurer Richtern", wonach man Erwin Kessler als "Antisemit" und "Nazi" bezeichnen dürfen, wurde nicht von "Winterthurer Richtern" erlassen, sondern von einer Einzelrichterin (SVP). Was das Tagblatt seinen Lesern verschweigt (Lügen mit Halbwahrheiten): Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig und widerspricht wie erwähnt der gesamten übrigen Rechtsprechung, die durch zahlreiche rechtskräftige Urteile bis hin zum Bundesgericht gefestigt ist. Das St Galler Tagblatt (gehört zum NZZ-Konzern) spielt systematisch ganz vereinzelte Niederlagen des VgT hoch und unterdrückt systematisch die vielen gewonnenen Gerichtsverfahren betreffend der Rassismus- und Antisemitismusvorwürfe, weil der VgT das perverse, grausame Schächten mit scharfen Worten kritisiert. Hintergrund der Rassismus-Antisemitismus-Verleumdungen (wegen unserem Kampf gegen das Schächten): https://vgt.ch/doc/hetzkampagne/index.htm
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