10.05.2015

Verdecktes Filmen

Freispruch für Basler Journalisten

Im Fall Daniel Wahl wird das öffentliche Interesse höher gewichtet als die Privatsphäre von Kriminellen.

Um mit Bildern aufzuzeigen, dass in den Vorhöfen der Basler Gassenzimmer Kokain und Heroin erhältlich sind, griff der Journalist Daniel Wahl für einen Telebasel-Report vom Januar 2013 zu umstrittenen Mitteln. Er übergab einem Junkie einen mit einer Kamera versehenen Kugelschreiber. Dieser filmte das Treiben damit. Ohne dass bei der Behörde eine Anzeige eingegangen war, leitete die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ein Verfahren gegen den Journalisten ein und brachte ihn gestern vor Gericht.

"Die Übergabe des Kugelschreibers an den Junkie zum Zweck des Filmens im Vorhof war für die kritische Berichterstattung nicht notwendig. Der Journalist ging kriminell vor", sagte der Staatsanwalt Oliver Urbatus. Wahl hätte die Information über das Dealen auch durch andere Quellen wie die Leiterin Abteilung Sucht, Eveline Bohnenblust, oder von Drogensüchtigen in Erfahrung bringen können.

Die Gerichtspräsidentin Felicitas Lenzinger (SP) beurteilte Wahls Verhalten laut einem Bericht der "Basler Zeitung" nicht als kriminell und sprach ihn frei. Sie gewichtete das öffentliche Interesse höher als die Privatsphäre der Dealer. Diese sah Lenzinger nicht verletzt, da die Personen auf den Aufnahmen nicht erkennbar waren. Hingegen würden Gassenzimmer mit öffentlichen Geldern betrieben, und daher sei es von Interesse, ob diese missbraucht würden. (BaZ/pd)



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