28.04.2021

Streit um Einfluss

Funke blitzt vor Bundesgericht ab

Die Lausanner Richter haben die Rügen der Funke Medien gegen einen Schiedsspruch abgewiesen.

Die Funke Medien aus Deutschland sind in ihrem Kampf um die Vorherrschaft bei der österreichischen Kronen Zeitung gegen die Gründerfamilie Dichand vor Bundesgericht abgeblitzt. Die Lausanner Richter haben die Rügen der Funke Medien gegen einen Schiedsspruch abgewiesen.

Wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht, kündigten die Funke Medien zwei aus den 80-er Jahren stammende Vereinbarungen, in denen die Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien festgehalten sind. Ziel der Funke Medien ist seit Jahren, die Erlangung der Mehrheit an der einflussreichen Kronen Zeitung.

Ein Schiedsgericht in Zürich kam im Mai vergangenen Jahres zum Schluss, dass die beiden Verträge nach wie vor gültig seien. Würden die Funke Medien die Verträge kündigen, hätte dies auch die Auflösung der eigentlichen Gesellschaft zur Folge. Die Funke Medien müssten dann ihre Anteile an der Kronen Zeitung zu einem günstigen Buchwert der Witwe des Zeitungsgründers Hans Dichand und seinen drei Kindern überlassen.

Vor Bundesgericht führte das unterlegene Medienunternehmen an, das Schiedsgericht sei nicht korrekt zusammengesetzt gewesen und sein rechtliches Gehör sei verletzt worden. Beide Kritikpunkte wies das Bundesgericht ab. (Urteil 4A_332/2020 vom 1.4.2021) (sda/eh)



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