Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat am 25. November das Gesuch des Lausanner Historikers Bernhard C. Schär gegen die Weltwoche und den Blogger René Zeyer teilweise abgewiesen. Das Gericht ordnete an, dass in drei Artikeln auf weltwoche.ch und dem Blog zackbum.ch bestimmte Formulierungen über Bernhard C. Schär gelöscht werden müssen. Die Artikel dürfen ansonsten online bleiben. Dies geht aus dem Urteil hervor, das auf Inside Paradeplatz publiziert wurde.
Schär hatte gefordert, mehrere Artikel von Zeyer vollständig löschen zu lassen und der Weltwoche sowie Zeyer die weitere Berichterstattung über seine Person zu verbieten. Das Gericht gab ihm nur teilweise recht, indem es einzelne beleidigende Worte, darunter Bezeichnungen wie «der peinlichste Professor der Schweiz» und «die Schande der Historikerzunft», als rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung ansah und deren Löschung anordnete. Alle weiteren beanstandeten Inhalte stuften die Richter als von der Meinungsfreiheit gedeckt ein.
«Ich nehme den Gerichtsentscheid mit Genugtuung zur Kenntnis», schreibt Bernhard C. Schär auf Anfrage von persoenlich.com. «Es bekräftigt den Grundsatz, dass haltlose Anschuldigungen und Ehrverletzungen im professionellen Journalismus keinen Platz haben sollen. Ich betrachte die Angelegenheit damit als erledigt. Im Übrigen haben seriös recherchierende Medien wie persoenlich.com die Angelegenheit bereits wiederholt umfassend und inhaltlich korrekt dargestellt.»
Debatte um «Zum Mohrenkopf»
Im September hatte das Regionalgericht Bern-Mittelland eine superprovisorische Verfügung erlassen, die ein Redeverbot über die Klage verhängte (persoenlich.com berichtete). Diese Massnahme wurde nun mit dem aktuellen Urteil hinfällig.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Debatte um Schärs umstrittene Studie zur Hausinschrift «Zum Mohrenkopf» in Zürich. Nach kritischen Artikeln in der NZZ hatten sich 29 Historikerinnen und Historiker in einem offenen Brief hinter Schär gestellt und der NZZ persönliche Diffamierung vorgeworfen. Die NZZ veröffentlichte später eine Gegendarstellung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (cbe)
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29.11.2025 16:31 Uhr

