16.11.2017

Zuger Staatsanwaltschaft

Jolanda Spiess-Hegglin wird angeklagt

Der Zuger Ex-Kantonsrätin werden laut der 14-seitigen Anklageschrift verschiedene strafbare Handlungen vorgeworfen. Beantragt wird laut der «Weltwoche» eine Freiheitsstrafe «von mehr als zwei Jahren».
Zuger Staatsanwaltschaft: Jolanda Spiess-Hegglin wird angeklagt
Von der Zuger Staatsanwaltschaft angeklagt: Jolanda Spiess-Hegglin. (Bild: Keystone/Urs Flüeler)

Ein weiteres Kapitel in der unendlichen Geschichte der Affäre um Jolanda Spiess-Hegglin: Wie die «Weltwoche» in ihrer aktuellen Ausgabe (Artikel kostenpflichtig) vermeldet, hat die Zuger Staatsanwaltschaft gegen Spiess-Hegglin Anklage erhoben. Vorgeworfen werden der ehemaligen Kantonsrätin verschiedene strafbare Handlungen, die sie zum Teil mehrfach begangen haben soll.

Spiess-Hegglin habe, so heisst es laut «Weltwoche» in der 14-seitigen Anklageschrift vom 7. November 2017, «mehrfach jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt, mehrfach eine solche Beschuldigung weiterverbreitet, mehrfach jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt, mehrfach eine solche Beschuldigung wider besseres Wissen weiterverbreitet, einen Nichtschuldigen wider besseres Wissen bei der Behörde eines Verbrechens beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen».

Landesweite Beachtung

Die Zuger Affäre wurde in den Weihnachtstagen 2014 publik und war während Monaten in den Medien ein grosses Thema. An der Feier zu Ehren des neuen Landammanns soll es zu einer intimen Annäherung zwischen der grünen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und SVP-Kantonalpräsident Markus Hürlimann gekommen sein. Nach einer Anzeige von Spiess-Hegglin wurde Hürlimann verhaftet und eine Nacht in der Zuger Strafanstalt festgehalten.

Bekanntgemacht wurde die ganze Affäre durch den «Blick». In den Medien und auf sozialen Netzwerken wurde der schlimme Verdacht erhoben, Hürlimann habe Spiess-Hegglin mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht und geschändet. In der Folge musste Hürlimann sein Amt als Zuger SVP-Parteipräsident abgeben. Die Staatsanwaltschaft Zug stellte aber aufgrund fehlender Indizien ihr Verfahren gegen Hürlimann im August des folgenden Jahres ein. Die Zuger Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage nun davon aus, dass Jolanda Spiess-Hegglin gegenüber Dritten den Eindruck erweckt habe, dass «sich Markus Hürlimann der Vergewaltigung schuldig gemacht» habe.

Verurteilung von Philipp Gut in anderem Licht 

Interessant ist, dass «Weltwoche»-Journalist Philipp Gut, der auch den aktuellen Artikel geschrieben hat, im Mai vom Zürcher Bezirksgericht wegen übler Nachrede in erster Instanz verurteilt worden war, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist (persoenlich.com berichtete). Gut hatte in der «Weltwoche» geschrieben, dass Jolanda Spiess-Hegglin sich die mutmassliche Schändung durch den SVP-Kantonsrat nur ausgedacht habe, um ihren Seitensprung zu vertuschen.

Durch die Anklage der Zuger Staatsanwaltschaft erscheint die Verurteilung Guts durch das Zürcher Bezirksgericht plötzlich in einem anderen Licht.

Hohe Freiheitsstrafe beantragt

Zum geforderten Strafmass schreibt die Staatsanwaltschaft, dass sie die Anträge zu den Sanktionen an der Hauptverhandlung vor Gericht stellen werde. Es könne aber «bereits zum jetzigen Zeitpunkt gesagt werden, dass eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren beantragt wird». Schlussendlich wird das Gericht entscheiden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Hürlimann und Spiess-Hegglin nehmen Stellung

Markus Hürlimann bestätigte am Donnerstag gegenüber «20 Minuten», dass die Anklage gegen Spiess-Hegglin aufgrund seiner Klage erhoben wird. Auch fast drei Jahre später habe er täglich negative Folgen zu tragen durch die Vorwürfe gegen ihn.

Spiess-Hegglin schreibt der Pendlerzeitung, dass die Anklageschrift nur an drei Adressaten gegangen wäre. Sie sagt, dass gemäss heutigem Kenntnisstand davon auszugehen sei, dass Hürlimann oder sein Anwalt die Anklageschrift an die «Weltwoche» weitergegeben haben muss. «Die jetzt bereits erfolgte, vollends unkritische Publikation einer isolierten Anklageschrift verletzt in eklatanter Art und Weise die Unschuldsvermutung», so Spiess-Hegglin weiter. (ma/cbe)



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