20.09.2018

Replay-TV

Kein Beschwerderecht für Fernsehunternehmen

Die TV-Stationen werden weiterhin nicht an den Verhandlungstisch über den Tarif für das zeitversetzte Fernsehen zugelassen.
Replay-TV: Kein Beschwerderecht für Fernsehunternehmen
Die Fernsehsender möchten das Replay-TV direkt mit den TV-Verbreitern regeln und eine «für beide Parteien vernünftige Lösung» finden. (Bild: Keystone/Laurent Gilliéron)

Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht auf eine Beschwerde von 23 regionalen und privaten Fernsehsendern eingetreten, die sich gegen die Tarife für die Urheberrechte für das zeitversetzte Fernsehen richtet. Das Gericht hält fest, dass die TV-Stationen nicht beschwerdeberechtigt sind.

Neuer Tarif für Urheberrechte

Im Februar 2018 genehmigte die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten einen neuen Tarif. Dieser wurde von Verwertungsgesellschaften wie Pro litteris ausgehandelt. Mit dem Tarif werden die Entschädigungen geregelt, welche die Anbieter von zeitversetztem Fernsehen an die Fernsehstationen zu bezahlen haben.

Die Schiedskommission vertrat die Ansicht, dass die Verwertungsgesellschaften die Tarife für die Sender auszuhandeln haben. Diese würden die Interessen der TV-Sender wahrnehmen. Das Bundesverwaltungsgericht musste nun prüfen, ob die Fernsehsender überhaupt legitimiert sind, eine Beschwerde gegen den Tarif einzureichen, weil sie am Verfahren vor dem Schiedsgericht nicht Partei waren.

«Keine divergierenden Interessen»

Die St. Galler Richter sind in einem am Donnerstag publizierten Urteil zum Schluss gekommen, dass Dritte im Bereich des Urheberrechts in der Regel kein Beschwerderecht hätten. Nur wenn die Interessen der verschiedenen Sender sich im grossen Ganzen unterscheiden, könne eine Ausnahme von dieser Regel gemacht werden. Das Gericht ist der Ansicht, dass keine divergierenden Interessen vorliegen und die Fernsehsender deshalb im Tarifgenehmigungsverfahren von den Verwertungsgesellschaften vertreten wurden.

Reaktionen auf den Entscheid

Suissedigital, der Wirtschaftsverband der Schweizer Kommunikationsnetze, begrüsst den Gerichtsentscheid. «Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt das für die Schweizer Kulturlandschaft wichtige und bewährte System der Kollektivverwertung und deckt sich mit dem Entscheid der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vom 28. August 2018, dieses System auch in Zukunft beibehalten zu wollen», wird Simon Osterwalder, Geschäftsführer von Suissedigital, in einer Mitteilung zitiert.

Die Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen hingegen bedauert den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, wie sie in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Es sei eine Chance verpasst worden, dass die Sender für das zeitversetzte Fernsehen mit den TV-Anbietern vernünftige Lösungen finden könnten. Die Sender prüfen den Weiterzug ans Bundesgericht. (sda/pd/as)



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