06.02.2002

Weko

Kein Verfahren wegen Einzelverkaufspreiserhöhung bei Tageszeitungen

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht zumindest teilweise nachvollziehbar.

Bekanntlich hat die Wettbewerbskommission (Weko) die Erhöhungen der Einzelverkaufspreise verschiedener Tageszeitung einer summarischen kartellrechtlichen Prüfung unterzogen. Dazu hat sie den Verlagshäusern und dem Verband Schweizer Presse einen Katalog mit verschiedenen Fragen zugestellt, worin nach den Gründen und den Umständen der Erhöhungen gefragt wurde. Mit Schreiben vom 5. Februar 2002 teilt die Wettbewerbskommission nun mit, dass sie auf die Einleitung eines Verfahrens verzichtet. Sie begründet diesen Entscheid wie folgt:


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