11.05.2020

Fall Spiess-Hegglin

Michèle Binswanger wegen Ehrverletzung angezeigt

Die frühere Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin hat die Tages-Anzeiger-Journalistin Michèle Binswanger wegen Ehrverletzung und Verleumdung angezeigt. Anlass für die Strafanzeige ist ein Tweet.
Fall Spiess-Hegglin: Michèle Binswanger wegen Ehrverletzung angezeigt
Setzt sich mit der Recherche für ein Buch erneut dem Konflikt aus: Michèle Binswanger. (Bild: Tamedia/Andrea Zahler)

Spiess-Hegglin bestätigte am Montag einen Bericht von Zeitungen der CH-Media. Der Strafantrag, der der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, ist am Freitag bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, dem Wohnkanton von Binswanger, eingereicht worden. 

Gemäss dem im Strafantrag zitierten Tweet hatte Binswanger geschrieben, dass Spiess-Hegglin seit 5,5 Jahren einen Unschuldigen der Vergewaltigung bezichtige. Hintergrund ist die Zuger Landammannfeier 2014 mit den ungeklärten Vorkommnissen rund um die damalige grüne Kantonsrätin Spiess-Hegglin und einen SVP-Kantonsrat. Strafrechtlich sind die Vorkommnisse, bei denen es um ein mögliches Sexualdelikt ging, abgeschlossen.

Mit dem Tweet verletze Binswanger die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin, heisst es im Strafantrag. Sie werfe ihr vor, sich nicht wie ein charakterlich anständiger Mensch zu verhalten, indem sie einen Unschuldigen seit Jahren in der Öffentlichkeit der Vergewaltigung bezichtige.

Im Strafantrag wird auch darauf hingewiesen, dass Binswanger als Journalistin Urteile, in denen der damalige Weltwoche-Journalist Philipp Gut wegen übler Nachrede zu Lasten von Spiess-Hegglin schuldig gesprochen worden ist, kannte. Es sei deswegen davon auszugehen, dass Binswanger den Tweet wider besseres Wissens veröffentlicht habe, heisst es in dem Strafantrag.

Binswanger recherchiert über den Medienskandal rund um die Zuger Landammanfeier von 2014. Spiess-Hegglin hatte letzte Woche mögliche Publikationen der Tages-Anzeiger-Journalistin zu den ungeklärten Vorkommnissen mit einer superprovisorischen Verfügung unterbunden (persoenlich.com berichtete). Tamedia, die Herausgeberin des Tages-Anzeigers, setzt sich gegen den Beschluss des Zuger Kantonsgerichts zur Wehr. (sda/eh)

 

 



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Kommentare

  • Rudolf Penzinger, 13.05.2020 09:38 Uhr
    Spiess umgedreht - und es bleiben z w e i Opfer.
  • Victor Brunner, 12.05.2020 10:59 Uhr
    Vor einiger Zeit wollte Frau Binswanger den Journalisten Werner de Scheppers abschiessen was böse in die Hosen ging. Macht sie jetzt eine zweiten Anlauf und will JSH abschiessen?
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