12.01.2019

Tamedia

Pierre Maudet hat Zivilklage eingereicht

Weil das Medienunternehmen seine Gegendarstellung nicht publizieren wollte, geht der Genfer Staatsrat nun gerichtlich vor. Beim strittigen Artikel ging es um das Schicksal der RTS-Journalistin Laetitia Guinand.
Tamedia: Pierre Maudet hat Zivilklage eingereicht
Tamedia wollte seine Gegendarstellung veröffentlichen, jedoch nur unter der Bedingung, dass die angeschuldigte RTS-Journalistin zugleich zu Wort kam. Dies lehnte er ab: Staatsrat Pierre Maudet. (Bild: Keystone/Cyril Zingaro)

FDP-Staatsrat Pierre Maudet hat beim Zivilgericht des Kantons Genf eine Klage gegen das Medienunternehmen Tamedia eingereicht. Dies berichtet der «Bund» am Samstag (Artikel kostenpflichtig). Grund der Klage war der Artikel «Maudets Kritikerin muss schweigen», der bei einigen Tamedia-Titeln am 29. November 2018 publiziert wurde. Der Artikel drehte sich um die Journalistin des Westschweizer Radios RTS Laetitia Guinand.

Guinand hatte im Fall Maudet recherchiert und verschiedene Fakten enthüllt. Seit Oktober des vergangenen Jahres ist die Investigativjournalistin jedoch bei RTS krankgeschrieben. Der Umgang mit Guinand brachte die RTS-Spitze unter Druck. Dutzende Genfer Politiker, Kulturschaffende und Journalisten wandten sich im November mit einem «Plädoyer für die Pressefreiheit» an RTS-Direktor Pascal Crittin (persoenlich.com berichtete).

Laut «Bund» verlangte Maudet bei Tamedia eine Gegendarstellung zum Artikel. «Darin möchte er erklären, er habe nie versucht, Angehörige von RTS zu beeinflussen oder unter Druck zu setzen», schreibt der Berner Tamedia-Titel. Maudet räumte zwar ein, er habe sich an den Chefredaktor des Radios gewandt. Dies erachtet Maudet gemäss Artikel aber als «legitim», weil Laetitia Guinand «journalistische Standards verletzt» habe.

Tamedia hatte sich gemäss eigenen Angaben dazu bereit erklärt, die Gegendarstellung von Maudet zu veröffentlichen, allerdings unter der Bedingung, dass Guinand ihrerseits Stellung zu Maudets Vorwürfen beziehen könne. Der Genfer Staatsrat lehnte dieses Angebot aber ab. Nun will er die Publikation der Gegendarstellung gerichtlich erzwingen. (as)



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