02.12.2019

Medienförderung

Presserat bittet um Geld vom Bund

Das Präsidium des Presserats soll künftig drei Personen umfassen. Die Geschäftsstelle erhalte mehr Kompetenzen und soll aufgestockt werden. Um das zu finanzieren, zählt der Presserat auf die Unterstützung durch die indirekte Medienförderung des Bundes.
Medienförderung: Presserat bittet um Geld vom Bund
Die Stiftung des Presserats beantragt beim Bund eine Unterstützung durch die indirekte Medienförderung. (Bild: Pixabay)

Der Stiftungsrat des Schweizer Presserats (SPR) hat ein Reformpaket verabschiedet, das ab dem 1. Januar 2020 schrittweise umgesetzt werden soll. Er reagiert damit auf die steigende Zahl hängiger Beschwerden und die Herausforderungen der zunehmend digitalisierten Medienwelt. Oberstes Ziel sei die Beschleunigung der Verfahrensdauer und eine stärkere Einmischung in medien- und berufsethische Debatten, schreibt der Stiftungsrat in einer Mitteilung vom Montagabend.

Als Sofortmassnahme habe die Stiftung bereits im laufenden Jahr Zusatzmittel gesprochen, um den Pendenzenberg rasch abzubauen. Diese Massnahme werde um ein Jahr bis Ende 2020 verlängert. Bis Ende November 2019 sind bereits 112 neue Beschwerden eingereicht worden, rund die Hälfte habe erledigt werden können. Derzeit sind noch rund 80 Fälle pendent. Künftig sollen von Eingang der Beschwerdeantwort bis zur Veröffentlichung im Regelfall maximal sechs Monate vergehen, wobei einfachere Fälle noch rascher erledigt werden sollen.

Angepasste Verfahrensregeln

Komplexe und neuartige Fälle, die ohne anwaltschaftliche Vertretung für die Beschwerdeführer auch weiterhin kostenlos bleiben sollen, werden wie bisher durch drei sprachlich-regional gebildete Beschwerdekammern behandelt. Diese werden weiterhin aus Berufsleuten und Publikumsvertreterinnen zusammengesetzt sein, neu aber bis zu zwölf Mal pro Jahr tagen. Einfache Fälle werden künftig durch die Geschäftsführung behandelt. Unverändert bleibt, dass zwei Mitglieder des Presserates verlangen können, dass Beschwerden vom Plenum behandelt werden.

Die notorisch überlastete Geschäftsstelle mit Sitz in Bern soll mit einer juristisch-journalistischen Fachkraft aufgestockt werden. Derzeit leistet sich der Presserat eine fest angestellte Geschäftsführerin sowie eine Teilzeit-Assistenz.

Erneuerung des Präsidiums

Das Präsidium wird künftig drei Personen umfassen: Präsident/in als Vorsitzende/r von zwei Kammern für die Behandlung von Beschwerden in deutscher und rätoromanischer Sprache; Vizepräsident/in als Vorsitzende/r der französisch-italienischen Kammer; Geschäftsführer/in.

Den Presserat nach aussen repräsentiert wie bisher der Präsident bzw. der Vizepräsident, während die Geschäftsstelle für die Kommunikation zuständig ist. Der Stiftungsrat wünscht dabei, dass der oder die Präsident/-in sich auch vermehrt und pro-aktiv zu medien- und berufsethischen Grundsatzfragen äussert.

Der Stiftungsrat wird im Frühling 2020 abgestimmt auf die neue Struktur einen neuen Präsidenten/eine neue Präsidentin bzw. eine/n Vizepräsident/in wählen. Ein entsprechender Rekrutierungs- und Evaluationsprozess wurde verabschiedet. Die Geschäftsführung wird weiterhin von der Juristin Ursina Wey wahrgenommen.

Zeitgemässe Governance

Auf Ebene der Stiftung wird eine zeitgemässere Governance eingeführt. Der bisher bestehende Stiftungsratsausschuss wird auf 5 Mitglieder verkleinert, welche neu als Delegierte des Stiftungsrates (und nicht der Träger) über die Geschäftsführung des Presserates wachen und gegenüber dem Stiftungsrat sämtliche relevanten strategischen Weichenstellungen vorbereiten. Die Mitglieder werden jeweils für eine Amtsdauer von zwei Jahre durch den Stiftungsrat gewählt. Weiterhin strikt keinen Einfluss nimmt der Stiftungsrat oder der Ausschuss auf die inhaltliche Arbeit des Presserates.

Antrag auf zusätzliche Bundesmittel

Die Stiftung Schweizer Presserat will die Reform schrittweise und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bis 2022 umsetzen. Nach Jahren eines strukturellen Defizits ist das Budget der Stiftung derzeit wieder knapp ausgeglichen, bei allerdings deutlich geschrumpftem Stiftungskapital.

Für die geplanten Massnahmen seien deshalb zusätzliche Mittel notwendig. Die Stiftung beantragt daher beim Bund eine Unterstützung durch die indirekte Medienförderung. Seine Leistungen – die Sicherstellung berufs- und medienethischer Standards und die Pflege des Verständnisses für deren Wichtigkeit in der Öffentlichkeit – dienten nicht einfach nur der Branche und de Glaubwürdigkeit der Medien, sondern der Gesellschaft als Ganzes, ihrer Informiertheit und der demokratischen Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern, schreibt der Presserat. Er sei somit auch ein unverzichtbarer Bestandteil des medialen Service Public. (pd/eh)



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Kommentare

  • Sebastian Renold, 04.12.2019 11:18 Uhr
    Jammern und betteln können die Medien bald besser als die Bauern.
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