15.01.2017

Affäre Geri Müller

Publikation hat juristisches Nachspiel

Die zuständige Staatsanwältin hat eine Strafuntersuchung gegen Patrik Müller, Sacha Wigdorowits und Josef Bollag eröffnet. Es geht vor allem um die Frage, ob sie eine illegal aufgezeichnete Tonaufnahme weiterverbreitet haben.
Affäre Geri Müller: Publikation hat juristisches Nachspiel
Geri Müller, hier bei seiner Verabschiedung im Nationalrat im September 2015. (Bild: Keystone/Peter Klaunzer)

Jetzt kommen in der Sex-Chat-Affäre zwischen dem Badener Stadtammann Geri Müller und einer Bekannten drei prominente Mitbeschuldigte der Chatpartnerin ins Visier der Justiz: Der Zürcher PR-Berater Sacha Wigdorowits, der Badener Jurist Josef Bollag und der Chefredaktor der «Schweiz am Sonntag», Patrik Müller. Die zuständige Berner Staatsanwältin hat gegen die drei eine Strafuntersuchung eröffnet, wie die «SonntagsZeitung» berichtet (Artikel online nicht verfügbar). Bislang war unklar, ob sie tatsächlich ein Strafverfahren einleitet oder ob sie die von Geri Müller eingereichte Strafanzeige abweist (persoenlich.com berichtete).

Beim Verfahren geht es um die Frage, ob sie Informationen aus illegalen Tonaufnahmen von Gesprächen zwischen der Chat-Partnerin und Geri Müller weiterverbreitet hatten. Laut Strafgesetzbuch ist es nicht nur verboten, ohne Einwilligung Tonaufnahmen zu machen, sondern auch, das Material an Dritte weiterzugeben.

Offenbar hat die Staatsanwaltschaft die Beschuldigten aber noch nicht über das Verfahren informiert. Josef Bollag sagt der «SonntagsZeitung», dass noch keine Vorladung eingegangen sei und er einem allfälligen Verfahren mit Gelassenheit entgegensehe. Und auch Valentin Landmann, Anwalt von Sacha Wigdorowits, habe noch keine Kenntnis von der Untersuchung. Patrik Müller will sich gegenüber der SoZ nicht äussern.

Im Sommer war Geri Müllers Chatpartnerin verurteilt worden, sie akzeptierte den Strafbefehl. Im Juli 2016 rügte der Presserat, die «Schweiz am Sonntag» habe Geri Müllers Privatsphäre in schwerwiegender Weise verletzt. (SoZ/cbe)

 


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KOMMENTARE

Armin Keusch-Walter
15.01.2017 18:21 Uhr
Das erinnert ans Altertum: Schon damals wurde der Überbringer einer schlechten Nachricht getötet und nicht der Urheber! Dieser sitzt weiterhin im Badaner Amtshaus und pflegt, hoch bezahlt, sein fotografisches Corpus delicti. Wahltag ist Zahltag!
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