Der langjähriger Star-Moderator der RTS-Tagesschau hatte die Vorwürfe immer zurückgewiesen und nach der Veröffentlichung des Artikels im Oktober 2020 Klage gegen Le Temps eingereicht (persoenlich.com berichtete).
Nun hat er diese zurückgezogen, wie am Freitag mehrere Medien berichteten. Rochebin wollte sich gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA dazu nicht äussern. Sein Anwalt, Vincent Solari, bestätigte den Rückzug der Klage jedoch. Dieser sei nach einer «Vereinbarung mit der Ringier-Gruppe» entstanden, die zum Zeitpunkt des Erscheinens des Artikels Aktionärin von Le Temps war.
Einigung beendet Streit
Ein Ringier-Sprecher bestätigte ebenfalls das Fallenlassen der Klage. Es sei eine Einigung erzielt worden, sagte Mike Pelzer gegenüber Keystone-SDA. Mehr dazu wolle man nicht sagen. Le Temps veröffentlichte auf ihrer Website eine kurze Erklärung, in der die Zeitung auf die journalistische Qualität der Ende Oktober 2020 veröffentlichten Untersuchung hinwies. Die drei Journalisten wurden für den Artikel mit dem Swiss Press Award ausgezeichnet (persoenlich.com berichtete).
Im Artikel wurde unter Berufung auf anonyme Quellen enthüllt, dass es innerhalb von RTS während Jahren zu Mobbing und zu sexueller Belästigung gekommen ist. Die Befragten berichteten in der Recherche von offener Belästigung, ungewollten Küssen, anzüglichen Kommentaren und systematischem Machtmissbrauch. Angeschuldigt wurden drei Mitarbeiter, darunter auch Rochebin. Die Direktion und die Personalverantwortlichen von RTS hätten konsequent weggeschaut (persoenlich.com berichtete).
Rochebin wieder auf Sendung
Rochebin hatte das Westschweizer Fernsehen im September 2020 verlassen und zum französischen Sender LCI gewechselt. Dort zog er sich nach der Veröffentlichung des Artikels vorübergehend zurück. Nachdem er im April von einer internen Untersuchung der SRG entlastet worden war, kehrte er an den Bildschirm zurück (persoenlich.com berichtete).
Die von der SRG eingesetzten unabhängigen Sachverständigen kamen zum Schluss, dass sich Rochebin keiner sexuellen Belästigung oder Mobbing schuldig gemacht habe. (sda/tim)
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06.11.2021 07:56 Uhr