11.05.2017

Ringier

Türkische «Blick»-Front war regelkonform

Der Presserat hat die Beschwerde eines Erdogan-Anhängers als unbegründet zurückgewiesen.
Ringier: Türkische «Blick»-Front war regelkonform
Der Aufruf von «Blick» zum Referendum in der Türkei war unproblematisch. Der Presserat wies eine Beschwerde zurück. (Bild: Archiv)

Der «Blick» startete im März einen ungewöhnlichen Appell: Die Zeitung forderte die Türken in der Schweiz auf, bei der Verfassungsabstimmung vom 16. April Nein zu stimmen (persoenlich.com berichtete). Dies sorgte für viele Schlagzeilen, ein verstimmtes türkisches Aussenministerium und eine Beschwerde beim Presserat.

Dieser hat nun entschieden: Der «Blick»-Abstimmungs-Aufruf hat die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt. Der Presserat trat auf eine entsprechende Beschwerde aus dem Publikum gar nicht erst ein. Dies, weil sie offensichtlich unbegründet war, schreibt die Boulevardzeitung.

Der Presserat habe aber festgehalten: «Das Recht auf lnformation, auf freie Meinungsäusserung und auf Kritik ist ein grundlegendes Menschenrecht. Journalisten sichern den gesellschaftlich notwendigen Diskurs.» Dies gelte auch für politische Ereignisse im Ausland. «Es ist nicht ersichtlich, inwiefern dieser Artikel eine Diskriminierung darstellen oder die Menschenwürde verletzen sollte», zitiert der «Blick» den Presserat weiter. Auch Texte in einer anderen als den Landessprachen seien nicht untersagt. (cbe)

 


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